490/A XXVII. GP

Eingebracht am 22.04.2020
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Antrag

der Abgeordneten Großbauer, Blimlinger

Kolleginnen und Kollegen,

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) geändert werden (17. COVID-19-Gesetz)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) geändert werden (17. COVID-19-Gesetz)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz), BGBl. I Nr. 16/2020, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 23/2020, wird wie folgt geändert:

In §°1 wird im zweiten Satz nach dem Wort „unterliegen“ ein Beistrich und danach folgende Wortfolge eingefügt:

„sowie Personen, die in mehr als einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehen (§ 471f ASVG) und fallweise Beschäftigte gemäß § 33 Abs. 3 ASVG und daher mit ihrem Gesamteinkommen über die monatliche Geringfügigkeitsgrenze kommen.“

 

Begründung

 

Insbesondere Künstler und Kulturschaffende befinden sich oftmals in mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und werden weder durch das AMS noch durch andere COVID-19-Maßnahmen bei Unterstützungen berücksichtigt. Der Berechtigtenkreis für Zuschüsse aus dem Härtefallfonds soll daher erweitert werden.  

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.