492/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.04.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Kucher

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Epidemiegesetz durch den Gesundheitsminister

 

Die Bewältigung der größten Gesundheitskrise unserer Zeit braucht klare und eindeutige Strukturen und damit auch klare und eindeutige Verantwortlichkeiten. Bis heute hat es die Bundesregierung nicht geschafft, diese einheitliche zentrale Steuerung wahrzunehmen. Die Verantwortung wird den einzelnen Ministern, Ländern, Gemeinden oder sogar einzelnen Spitälern oder Pflegeheimen aufgehalst.

 

Es ist völlig unklar, wer trifft auf welcher Grundlage, welche Entscheidung. Um unser Leben wieder in der gewohnten Weise zurückzubekommen und einer möglichen „Zweiten Welle“ vorzubeugen, ist es erforderlich, dass auf Basis wissenschaftlicher, nationaler und internationaler Erfahrungen und Ergebnissen, Entscheidungen zentral koordiniert werden.

 

Dieses zentrale und wissenschaftlich basierte Vorgehen fehlt dieser Bundesregierung. Es wird durch die Abhaltung täglicher Pressekonferenzen der verschiedensten MinisterInnen deutlich, dass eigentlich jeder für seinen/ihren Bereich irgendwie Entscheidungen trifft. Die Verunsicherung der Bevölkerung und damit Normunterworfenen ist groß und die Verwirrungen kaum mehr zu übertreffen.

 

Das ist untragbar.

 

Neben der notwendigen Transparenz ist daher eine gute Krisenkoordination unerlässlich, um die betroffenen Ministerien, neun Bundesländer sowie den internationalen Austausch mit EU und WHO abzustimmen. Es muss einen Kopf geben, der den Überblick hat und alle Informationen bündelt sowie Entscheidungen trifft, was letztendlich geschieht. Egal ob im Gesundheitsbereich, Bildungsbereich, im Wirtschaftsleben usw – der Gesundheitsminister – nicht der Bundeskanzler (!) -  hat bei der Bewältigung der Gesundheitskrise die Verantwortung und muss evidenzbasiert arbeiten.

 

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist daher dringend gefordert, zur besseren Bewältigung der Gesundheitskrise die Aufgaben nach dem Epidemiegesetz wahrzunehmen und zu steuern um rasch einheitliche Vorgangsweisen in ganz Österreich sicherzustellen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, seine Aufgaben auf Grundlage des Epidemiegesetzes wahrzunehmen, um damit eine zentral koordinierte, einheitliche Vorgangsweise und Kommunikation der Bundesregierung zur Bewältigung der Gesundheitskrise endlich in allen Bereichen sicherzustellen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss