495/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.04.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Alois Schroll

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Stromkostenbremse für einkommensschwache Haushalte

 

 

Die Finanzierung der Ökostromförderung erfolgt in Österreich über Beiträge der Stromkundinnen und Stromkunden. Derzeit zahlt ein durchschnittlicher Haushalt rund 90 Euro für die Ökostromförderung. Einkommensschwache Haushalte, bei denen die Energiekosten rund 20 Prozent bzw. die Stromkosten rund 9 Prozent des Haushaltseinkommens ausmachen, haben die Möglichkeit, sich von der Finanzierung der Ökostromförderung befreien zu lassen. Personen, die gemäß § 3 Fernsprechentgeltzuschussgesetz zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören, sind nämlich von der Pflicht zur Entrichtung des Ökostromförderbeitrags und der Ökostrompauschale befreit. Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen umfasst rund 300.000 Personen. Laut aktuellen Zahlen der E-Control wird die Möglichkeit der Befreiung – für die ein Antrag nötig ist – aber nur von 130.000 Personen genutzt[1]. Rund 170.000 Personen kommen also nicht in den Genuss der Befreiung, die aktuell eine Kostenersparnis von rund 90 Euro pro Jahr bedeutet.

 

Offenbar stellt die Antragsstellung für viele Anspruchsberechtigte eine zu große Hürde dar. Die Arbeiterkammer Kärnten hat deshalb bereits im Jahr 2018 eine deutliche Vereinfachung der Anträge sowie einen verbesserten Zugang zur Befreiung gefordert[2].

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

·        „Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die die automatische Befreiung von allen Ökostromkosten für die Anspruchsberechtigten gem. § 3 Fernsprechentgeltzuschussgesetz regelt.

·        Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird weiters aufgefordert, diese automatische Kostenbefreiung auch bei der künftigen Gestaltung der Ökostromförderung beizubehalten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und

Energie vorgeschlagen.



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200402_OTS0028/e-control-oekostrombefreiungen-2019-etwas-zurueck-gegangen

[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180528_OTS0096/konsumentenschutz-der-arbeiterkammer-kaernten-erkaempfte-im-vorjahr-321000-euro-fuer-klienten