501/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.04.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

betreffend Maßnahmenpaket zur Verhinderung einer sozialen Krise

 

80.000 Kinder leben unter Sozialhilfebedingungen, 58 % davon in zu kleinen, überbelegten Wohnungen, weitere zehntausende in Haushalten mit prekärer Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit. Es braucht daher einen funktionierenden Schutzschirm für Menschen in Not und keine Differenzierung nach „guten und bösen“ Arbeitslosen. Alle in Not geratenen Frauen, Männer und Kinder müssen aufgefangen werden. Die Leistungen des Familienhärtefonds sind nicht ausreichend, wie sich täglich zeigt, und die ärmsten Kinder sind überhaupt ausgeschlossen.

Die Unterstützung wird nur gewährt, wenn mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28. Februar 2020 beschäftigt war, durch die Corona-Krise seinen Job verloren hat bzw. infolge der Krise zur Kurzarbeit angemeldet wurde. Vergessen werden dabei jenen Menschen, die bereits vor Ausbruch der Krise arbeitslos waren und jetzt noch weniger einen Arbeitsplatz finden, weil die Wirtschaft auf ein Minimum zurückgefahren werden musste. Diese Menschen benötigen dringend Unterstützung, da sie ohnedies schon in prekären finanzielle Verhältnissen leben müssen. Es müssen daher auch Familien mit Eltern, die bereits vor Ausbruch der Krise arbeitslos waren, finanzielle Unterstützung erhalten.

 

Die Soforthilfe in der Mindestsicherung funktioniert leider auch nicht mehr. In existenziellen Notlagen sind drei Monate Wartezeit auf eine Entscheidung zu lange. Für Krisensituationen gab es früher flächendeckend Regelungen der Soforthilfe: die hilfesuchende Person konnte beim Sozialamt vorsprechen, die Notlage glaubhaft darlegen und bekamen eine erste Hilfe ausbezahlt. Zunehmende Verschlechterungen der Gesetze führten dazu, dass diese unbürokratische Hilfe zurückgedrängt wurde oder in der Praxis ganz verschwand.

 

Jetzt ist Prävention vor einer sozialen Krise notwendig, das spart uns Folgekosten danach. Es braucht sozialpolitische Maßnahmen, die den ökonomisch schwächsten 20 % unter die Arme greifen. Sogar in Deutschland war es in der ersten Woche des Ausbruchs der Corona-Pandemie möglich, die Vermögensanrechnung bei Hartz IV außer Kraft zu setzen. Es braucht sozialstaatliche Antworten auf die in der Krise wachsende Ungleichheit.

 

Zunächst sollte bei Beantragung der Mindestsicherung/Sozialhilfe vorübergehend auf eine Vermögensanrechnung verzichtet werden.

Eine weitere Maßnahme wäre die Erhöhung der Mindestsätze in der Sozialhilfe auf 1.000 Euro. Mindestsicherung und Sozialhilfe definieren das unterste soziale Netz auch bei aufgestockter Notstandshilfe und Arbeitslosengeld. Das würde in der Krise „ganz unten“ helfen. Bei bisher prekär und gering Beschäftigten und bei denjenigen, die gar keine Ansprüche auf Arbeitslosenversicherung haben. Hilft aber auch allen Notstandshilfe- und Arbeitslosengeldbeziehenden, die aufstocken. Und kommt Kindern zu Gute.

Weiters sollte von der Regierung ein Sozialfonds mit mindestens 100 Millionen Euro dotiert werden. Darauf können die Länder im Rahmen der „Hilfen in besonderen Lebenslagen“ der Mindestsicherung zugreifen. Das bedeutet, dass es keine neue gesetzliche Grundlage bräuchte, sondern lediglich eine Erweiterung des Begriffs der „besonderen Lebenslage“ bzw. eines „Härtefalls“. Hier geht es um Wohnfragen, Kindersachen wie Windeln, Spiele, Fördermaterialien, Energie und Internetkosten, Lebensmittel und Hygiene. Die Kriterien können auf die Corona Krise bedarfsgerecht definiert werden, der Antrag muss einfach und unbürokratisch sein.

Eine Maßnahme, die schwer belastete Kinder jetzt gut erreicht, wäre die Anhebung des Familienzuschlags im ALVG auf 100 Euro im Monat. Der Zuschlag liegt jetzt bei 0,97 Euro pro Tag, also 29,10 Euro im Monat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend ein Maßnahmenpaket zur Verhinderung einer sozialen Krise zu schnüren, das unter anderem folgende Maßnahmen enthält:

1)        Ausweitung der Leistungen aus dem Familienhärtefallfonds auf alle Arbeitslosen mit Familie

2)        Verzicht auf Vermögensanrechnung bei der Beantragung der Mindestsicherung/Sozialhilfe

3)        Schaffung eines Sozialfonds, der mit mindestens 100 Mio. Euro dotiert wird und auf den die Länder im Rahmen der Mindestsicherung /Sozialhilfe zugreifen können, um Hilfe in besonderen Lebenslagen und bei Härtefällen leisten zu können, wobei die Kriterien dafür bedarfsgerecht auf die Corona-Krise definiert werden

4)        Anhebung der Mindestsätze der Sozialhilfe auf 1.000 Euro

5)        Anhebung der Familienzuschläge im ALVG von derzeit 29,10 Euro monatlich auf 100 Euro monatlich.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales