503/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahme zur effizienten und treffsicheren Kurzarbeit

Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen sind erschreckend: Weit über eine Millionen Menschen sind in Kurzarbeit oder schon arbeitslos. Daher ist eine Reform der aktuellen Kurzarbeit dringend nötig. Die Einführung einer schnellen und unbürokratischen Kurzarbeit ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der    Arbeitsplätze. Die Krise wird uns noch länger beschäftigen, es ist also noch         nicht zu spät, nach den besten und effizientesten Lösungen zu suchen. Wir brauchen ein dringendes Update in der Förderpolitik, schnelle und mutige  Antworten. Jetzt ist der Zeitpunkt, um mit deutlichen Signalen die        österreichische Wirtschaft stützen und ihre Arbeitsplätze zu schützen. Ein    Abwarten oder zögerliches Handeln kann für viele Unternehmerinnen, die            unter teilweise hundertprozentigen Umsatzausfällen leiden, ein Ende ihrer      Existenz bedeuten. Sollten durch Kurzarbeit und andere Förderungen ein positives Ergebnis am Ende dastehen, müssen die resultierenden Gewinne          entsprechend höher besteuert werden, um einen fairen Ausgleich zu             schaffen. Daher fordern wir eine effiziente und gegen Missbrauch und          Mitnahme orientierte Kurzarbeit:

Um sicherzustellen, dass Mittel dort ankommen, wo sie am meisten             gebraucht werden, sollte bei der Kurzarbeit bei einer möglichen Verlängerung        der zunächst auf drei Monate befristeten Maßnahme ein Anreiz gesetzt          werden, damit die Kosten nicht noch deutlicher steigen. Eine mögliche   Verlängerung der Kurzarbeit ist eine immense Belastung für das ohnehin           schon strapazierte Budget. Auf der anderen Seite gehen Unternehmen, die         keine Kurzarbeit ansuchen, leer aus. Daher müssen wir die Unternehmen begünstigen, die weniger Kurzarbeit in Anspruch nehmen und somit ein    zielsicheres und effizientes System schaffen. So könnten Unternehmen, die             in einem hohen Maße Förderung über die Kurzarbeit nutzen, einen Aufschlag          auf die Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer für spätere Gewinne            zahlen. Dieses Bonus/Malus-System hätte den Vorteil, dass der         Kontrollaufwand erst nach der Krise anfällt, Unternehmen aber bereits heute     keinen Anreiz haben, die Kurzarbeit „auszunutzen“.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie      und Jugend sowie der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zur Verbesserung der    Kurzarbeit zuzuleiten.

Folgende Punkte sollen bei einer möglichen Verlängerung der Kurzarbeit           über drei Monate Berücksichtigung finden:

       Nachweis der ökonomischen Notwendigkeit;

       Einführung eines Bonus/Malus-Systems als Aufschlag auf die Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer für spätere Gewinne für Unternehmen, die in einem hohen Maße Förderung über die Kurzarbeit  nutzen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.