505/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.04.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verpflichtende Lehrveranstaltung "Gute wissenschaftliche Praxis"

 

Plagiate, also die Anmaßung fremder geistiger Leistungen in Form von Vollplagiaten, Zitaten ohne Beleg oder Übersetzungsplagiaten sind ein Problem, mit dem Wissenschaft und akademische Einrichtungen seit jeher kämpfen. Sie schaden dem wissenschaftlichen Prozess sowie dem Ruf und Ansehen des Wissenschaftsstandortes Österreich.

Die Gründe für Plagiate sind vielfältig und reichen von schlechtem Zeitmanagement über Notendruck bis zu mangelnder Recherchefähigkeit und Unsicherheit in der Zitierweise. Insbesondere die letzten beiden genannten Gründe weisen auf eine mangelnde Vermittlung von relevanten Kenntnissen in guter wissenschaftlicher Praxis an den Hochschulen hin.

Die Ombudsstelle für Studierende empfiehlt in ihrem Tätigkeitsbericht für das Studienjahr 2018/19 daher, eine Pflichtlehrveranstaltung "Gute wissenschaftliche Praxis" in den jeweiligen Curricula in geeigneter Form zu verankern, um sowohl ungewollte Plagiatsfälle zu vermeiden als auch dem Engagement von Ghostwritern durch die Studierenden vorzubeugen.

Ziel dieser Pflichtlehrveranstaltung soll sein, den Studierenden die Sicherheit zu vermitteln, wie man wissenschaftlich arbeitet, ohne ein Plagiat zu erzeugen, wie man richtig zitiert, welche Textgenres und -gattungen in den jeweiligen Disziplinen erforderlich sind und wie eine wissenschaftliche Arbeit richtig aufgebaut ist. Die Ombudsstelle für Studierende weist im Bericht darauf hin, dass solche Schreibtrainings in vielen hochschulischen Bildungseinrichtungen bereits angeboten werden, diese jedoch zumeist nicht in den Bereich der zu absolvierenden Pflichtfächer fallen, sondern in den Bereich der Wahlfächer.

Im Sinne der Hochschulautonomie wäre es wünschenswert, wenn eine solche Lehrveranstaltung vom BMBWF gemeinsam mit den Hochschulen gestaltet werden könnte.

Des Weiteren schlägt die Ombudsstelle für Studierende vor, die Zitierregeln in geeigneter Form zu veröffentlichen. Auch diese Maßnahme kann zu einer Reduktion ungewollter Plagiate führen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, mit den Hochschulen in einen Dialog zu treten, um gemeinsam eine Lehrveranstaltung "Gute wissenschaftliche Praxis" zu entwickeln, die in den Curricula als Pflichtlehrveranstaltung verankert werden soll. Des Weiteren sollen Hochschulen dazu verpflichtet werden, die geltenden Zitierregelungen in geeigneter Form zu veröffentlichen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.