508/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.04.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend COVID19 als Anlass zur Digitalisierungsoffensive im Bauwesen

Die COVID19-Krise hat Österreich drastisch vor Augen geführt, wie sehr die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in den Kinderschuhen steckt. Besonders prekär war die Situation in den letzten Wochen in der Bauwirtschaft, einer der großen Stützen der österreichischen Wirtschaft und Arbeitgeberin für rund 250.000 Beschäftigte. 

Das Problem ist schnell erklärt: Keine Bauverhandlung heißt keine Baubewilligung heißt keine Baustelle - und damit Rückstau insbesondere in der Wohnbauproduktion. 

Während für bestehende Baustellen nach dem anfänglich notwendigen, radikalen Shutdown rasch eine Lösung gefunden werden konnte, wirkt die Lähmung der Baubehörden nach. Es ist zu befürchten, dass es nun zu einem Stau an Bauverfahren im Flaschenhals Baubehörde kommt und/oder nun zu viele Bauvorhaben auf einmal auf den Markt kommen.

Den Stillstand der letzten Wochen hätte die öffentliche Hand der Baubranche, insbesondere dem Wohnbau, dem Wohnungsangebot und damit in letzter Konsequenz den Wohnungssuchenden erspart, hätte sie wie andere europäische Länder frühzeitig in die Digitalisierung der Bauverwaltung investiert. Während die Stadt Wien mit dem digitalen Einreichplan im Österreichvergleich Vorreiterin ist, hinken die übrigen Länder und Gemeinden hinterher. 

Gleichzeitig formulieren die Regierungsparteien im Regierungsprogramm 2020 auf S. 321 das Vorhaben "Building Information Modelling (BIM) verstärkt in der öffentlichen Beschaffung [zu] berücksichtigen".
Es ist somit unmittelbares, politisches Ziel der Bundesregierung, dass die Bauplanung und Durchführung digitalisiert wird. Dass sich dies großteils in Landes- und Gemeindekompetenz abspielt, darf nicht von der notwendigen Führungsrolle des Bundes ablenken. 

Solange Baubehörden und Bauverfahren jedoch derart un- und unterdigitalisiert sind, wie das in den meisten der rund 2.100 Gemeinden in Österreich der Fall ist, ist davon auszugehen, dass auch Klein- und Mittelbetriebe in der Baubranche keinen Anlass sehen sich zu digitalisieren. Das digitale Planen bliebe damit weiterhin Steckenpferd der Ziviltechniker; Der "Digitale Zwilling" des Bauvorhabens als integriertes 3-D-Modell, das über Planung und Bauphase bis hin zur laufenden Wartung allen Beteiligten zur Verfügung steht, bliebe - außer für international tätige Baukonzerne - weiterhin Zukunftsmusik. Das Ziel der Regierungsparteien, BIM in der öffentlichen Vergabe zu forcieren, wäre somit vollkommen unrealistisch. 

Die aktuelle Krise verdeutlicht die Notwendigkeit der Digitalisierung von Bauverfahren. Sie bringt den nötigen Ansporn und Druck, rasch ins Tun zu kommen. Die Bundesregierung sollte diese Gelegenheit entschlossen nützen und einen umfassenden Digitalisierungsprozess der Bauverwaltungen anführen, wie er durch die Ermöglichung digitaler Bauverhandlungen und Lokalaugenscheine im 12. COVID19-Gesetz - zufällig - zumindest anklingt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich damit zu beginnen, gemeinsam mit den Bundesländern, Gemeinde- und Städtebund und Stakeholdern aus Praxis und Ausbildung in der Baubranche, eine umfassende Strategie zur Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren im Baubereich zu entwickeln und umzusetzen. Das langfristige Ziel soll die Einführung von BIM ("Building Information Modeling") als Standard in der Bauverwaltung und der öffentlichen Vergabe sein."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Bauten und Wohnen vorgeschlagen.