508/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 28.04.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend COVID19 als Anlass zur Digitalisierungsoffensive im Bauwesen
Die COVID19-Krise hat Österreich drastisch vor Augen geführt, wie sehr die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in den Kinderschuhen steckt. Besonders prekär war die Situation in den letzten Wochen in der Bauwirtschaft, einer der großen Stützen der österreichischen Wirtschaft und Arbeitgeberin für rund 250.000 Beschäftigte.
Das Problem ist schnell
erklärt: Keine Bauverhandlung heißt keine Baubewilligung heißt
keine Baustelle - und damit Rückstau insbesondere in der
Wohnbauproduktion.
Während für bestehende Baustellen nach dem
anfänglich notwendigen, radikalen Shutdown rasch eine Lösung gefunden
werden konnte, wirkt die Lähmung der Baubehörden nach. Es ist zu
befürchten, dass es nun zu einem Stau an Bauverfahren im Flaschenhals
Baubehörde kommt und/oder nun zu viele Bauvorhaben auf einmal auf den
Markt kommen.
Den Stillstand der letzten
Wochen hätte die öffentliche Hand der Baubranche, insbesondere
dem Wohnbau, dem Wohnungsangebot und damit in letzter Konsequenz
den Wohnungssuchenden erspart, hätte sie wie andere
europäische Länder frühzeitig in die Digitalisierung
der Bauverwaltung investiert. Während die Stadt Wien mit dem digitalen
Einreichplan im Österreichvergleich Vorreiterin ist, hinken die
übrigen Länder und Gemeinden hinterher.
Gleichzeitig formulieren die Regierungsparteien im
Regierungsprogramm 2020 auf S. 321 das Vorhaben "Building Information
Modelling (BIM) verstärkt in der öffentlichen Beschaffung [zu]
berücksichtigen".
Es ist somit unmittelbares, politisches Ziel der Bundesregierung, dass die
Bauplanung und Durchführung digitalisiert wird. Dass sich dies
großteils in Landes- und Gemeindekompetenz abspielt, darf nicht von der
notwendigen Führungsrolle des Bundes ablenken.
Solange Baubehörden
und Bauverfahren jedoch derart un- und unterdigitalisiert sind, wie das in den
meisten der rund 2.100 Gemeinden in Österreich der Fall ist, ist davon
auszugehen, dass auch Klein- und Mittelbetriebe in der Baubranche keinen Anlass
sehen sich zu digitalisieren. Das digitale Planen bliebe damit weiterhin Steckenpferd
der Ziviltechniker; Der "Digitale Zwilling" des Bauvorhabens als
integriertes 3-D-Modell, das über Planung und Bauphase bis hin zur
laufenden Wartung allen Beteiligten zur Verfügung steht, bliebe -
außer für international tätige Baukonzerne - weiterhin
Zukunftsmusik. Das Ziel der Regierungsparteien, BIM in der öffentlichen
Vergabe zu forcieren, wäre somit vollkommen unrealistisch.
Die aktuelle Krise verdeutlicht die Notwendigkeit der Digitalisierung von
Bauverfahren. Sie bringt den nötigen Ansporn und Druck, rasch ins Tun zu
kommen. Die Bundesregierung sollte diese Gelegenheit entschlossen nützen
und einen umfassenden Digitalisierungsprozess der Bauverwaltungen
anführen, wie er durch die Ermöglichung digitaler Bauverhandlungen
und Lokalaugenscheine im 12. COVID19-Gesetz - zufällig - zumindest
anklingt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich damit zu beginnen, gemeinsam mit den Bundesländern, Gemeinde- und Städtebund und Stakeholdern aus Praxis und Ausbildung in der Baubranche, eine umfassende Strategie zur Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren im Baubereich zu entwickeln und umzusetzen. Das langfristige Ziel soll die Einführung von BIM ("Building Information Modeling") als Standard in der Bauverwaltung und der öffentlichen Vergabe sein."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Bauten und Wohnen vorgeschlagen.