514/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Maßnahmen gegen das Bienen- und Insektensterben

 

 

Die Biodiversitäts-Studie1 der Umweltbundesamt GmbH hat bereits 2016 gezeigt, dass Österreich im Hinblick auf die Förderung der Insektenvielfalt Nachholbedarf hat.

 

Eine Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zeigt nunmehr auf, dass in Österreich bereits 2009 27% der Tagfalter in irgendeiner Form gefährdet waren, d.h. gemäß den IUCN Kategorien als „vom Aussterben bedroht“, „stark gefährdet“ oder „gefährdet“ galten. Bei den Heuschrecken betrug dieser Anteil 38%, bei den Nachtfaltern 25%, bei den Netzflüglern 24%, bei Schnabelfliegen 20%, bei Zikaden 37%, bei Libellen 57% und bei Köcherfliegen 50%.2 Von einer Erholung der Zahlen in den letzten Jahren kann nicht ausgegangen werden.

 

Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten sind die etwa 702 in Österreich lebenden verschiedenen Wildbienenarten, die neben der Honigbiene essentiell für die Befruchtung vieler Wild- und Kulturpflanzen sind, in diesen Erhebungen nicht eigens erfasst.

Von einzelnen Wildbienenarten leben heute nur mehr wenige Weibchen an zwei bis drei Standorten, sie sind vom Aussterben bedroht3, betonen diesbezüglich Experten.

Als Wildbienen werden alle Bienen bezeichnet, die nicht domestiziert und weitergezüchtet wurden, unter anderem gehören auch Hummeln zu diesen.

 

Der „Österreichische Wildbienenrat“ fordert daher dringend die Erstellung einer solchen Roten Liste, wie auch die Einrichtung eines fundierten Monitorings nach dem Vorbild Deutschlands und der Schweiz.4

Es gilt daher dringend den Bienen und unter die Flügel zu greifen und das Insektensterben wirksam zu bekämpfen.

 

1.     Biodiversitätsstudie 2016: https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/REP0542.pdf

2.     NAbg. Walter Rauch betreffend Maßnahmen gegen Insektensterben: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_01077/imfname_793762.pdf

3.     https://science.orf.at/stories/3200108/

4.     https://naturschutzbund.at/newsreader-505/items/der-neu-konstituierte-oesterreichische-wildbienenrat-fordert-eine-forschungs-und-bildungsoffensive.html

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert die folgenden Punkte umzusetzen:

 

·        Bestäuberschutz: Insektenbestäubung ist für Mensch und Tier überlebenswichtig, weshalb es das Aussterben von Bestäubern zu verhindern gilt. Die neue Biodiversitäts-Strategie 2030 soll dahingehend präzisiert werden, dass ein wirksames Bekämpfen des Bienen- und Insektensterbens sichergestellt wird.

·        Sicherstellung der Biodiversität: Durchführung einer neuen Biodiversitätsstudie zur Evaluierung der seit 2016 gesetzten Maßnahmen, Aktualisierung der roten Listen der gefährdeten Arten und Monitoring der heimischen Wildbienen.

·        Bekämpfung des Bienen- und Insektensterbens: Die Bedeutung von Nisthilfen und Freiflächen für Wildbienen in Gärten und Wäldern soll durch eine Informationskampagne hervorgehoben werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.