515/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.04.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

betreffend Familienbonus Plus – Verbesserungen und mehr Rechtssicherheit für Pflegeeltern und getrennt lebende Eltern

 

 

Die ÖVP-FPÖ-Regierung hat in der 26. Gesetzgebungsperiode den Familienbonus Plus eingeführt, ein steuerlicher Absetzbetrag, der seit 1.1.2019 die Steuerlast von Familien um bis zu 1.500.- Euro pro Jahr und Kind reduziert. Von dieser Maßnahme profitieren 950.000 Familien und 1,6 Mio. Kinder in einem Umfang von rund 1,5 Mrd. Euro im Jahr.

 

Auch wenn der Familienbonus Plus eine äußerst begrüßenswerte Maßnahme ist und für den Großteil der Familien eine Reduktion der Steuerlast und damit mehr verfügbares Einkommen bedeutet, gibt es leider Familienkonstellationen, wo sich bei der Inanspruchnahme des Familienbonus Plus Probleme ergeben haben.

 

Betroffen sind insbesondere getrennt lebende bzw. geschiedene Eltern sowie Pflegeeltern. Auch wenn das Gesetz hier Regelungen vorsieht, haben sich diese in der Praxis als unzureichend erwiesen. Eine oftmals fehlende Gesprächsbasis zwischen getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern, im Nachhinein geänderte Gegebenheiten, wenn etwa der zu Unterhaltsleistungen verpflichtende Elternteil die Unterhalthöhe ändert oder den Unterhaltsverpflichtungen nur unregelmäßig nachkommt, machen es in vielen Fällen unmöglich, richtige Angaben beim Ansuchen um Gewährung des Familienbonus Plus zu machen bzw. haben schon zu Rückzahlungsforderungen seitens des BMF an die Betroffenen geführt.

 

Pflegeeltern haben Anspruch auf 50% des Familienbonus Plus (750.- Euro pro Jahr) falls der leibliche Elternteil seinen Unterhaltszahlungen nachkommt und Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag hat. Ist dies nicht der Fall könnten Pflegeeltern sogar 100% oder 1.500.- Euro pro Kind und Jahr beantragen. Bei beiden Varianten kann aber nur derjenige Pflegeelternteil, der die Familienbeihilfe bezieht, den Familienbonus Plus geltend machen. Zudem sind die Pflegeeltern in der Regel nicht darüber informiert, ob die leiblichen Elternteile ihren Zahlungspflichten nachkommen bzw. einen Unterhaltabsetzbetrag in Anspruch nehmen.

 

Ob der im Trennungsfall und bei Pflege sehr komplexen Regelungen in Bezug auf die Gewährung des Familienbonus Plus gibt es auch Fälle, wo seitens des Finanzamtes eine „falsche“ Auskunft gegeben wurde, der Familienbonus Plus unwissentlich zu Unrecht bzw. in falscher Höhe beansprucht und genehmigt wurde und nunmehr eine Rückforderungen durch das Finanzamt droht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert eine Regierungsvorlage zum Einkommensteuergesetz 1988 vorzulegen, mit der der Familienbonus Plus adaptiert wird und dabei insbesondere für Pflegeeltern und getrennt lebende Eltern Klarstellungen und Verbesserungen vorsieht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Familienausschuss ersucht.