516/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.04.2020
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Auflösung der Arbeiterkammerrücklagen für COVID-19-Unterstützungsfonds

Mit Anfang April 2020 waren beim Arbeitsmarktservice (AMS) bereits 608.000 Arbeitnehmer zur Kurzarbeit angemeldet und weitere 560.000 Arbeitnehmer als arbeitslos gemeldet und registriert. Das Budget für die Kurzarbeit ist innerhalb weniger Wochen von 400 Millionen Euro auf fünf Milliarden Euro aufgestockt worden. Die Arbeitslosigkeit und die Insolvenzen inklusive weiteren Arbeitsplatzverlustes steigen an.

 

Am Beginn der Wirtschaftszwangsmaßnahmen hat die schwarz-grüne Bundesregierung 400 Mio. Euro für Kurzarbeit vorsehen (14.3. 2020), zwei Wochen später eine Mrd. Euro (28.3.2020), weitere zehn Tage drei Mrd. (6.4.2020 )später und eine weitere Woche später fünf Mrd. (14.4.2020). Aktuell stehen wir bei nicht weniger als 900.000 Arbeitnehmern in Kurzarbeit (20.4.2020). Allein für die Hälfte der Anträge wurden bereits 4,3 Milliarden Euro bewilligt.

 

Einen guten und richtigen Vorschlag haben die Freien Unternehmerverbände im Zusammenhang mit den Rücklagen der Wirtschaftskammer in Zeiten der Coronavirus-Krise gemacht: 1,4 Milliarden an WKO-Rücklagen sollen den heimischen Unternehmen zu Gute kommen, und damit den Standort und die Arbeitsplätze von hunderttausenden Arbeitnehmern sichern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass nicht nur die Wirtschaftskammer das von ihr gehortete Geld aus Zwangsmitgliedsbeiträgen an ihre Betriebe weitergibt, sondern auch die Arbeiterkammer endlich einsieht, dass sie kein Sparverein ist, sondern lediglich Treuhänder der ihr Monat für Monat von den österreichischen Arbeitnehmern überwiesenen Beiträge. Die Arbeiterkammern horteten 2018 knapp 444 Mio Euro Reinvermögen, für 2019 sind die Rücklagen weiter steigend.

Deshalb sollen auch aus den Rücklagen der Arbeiterkammer Mittel zur Unterstützung von Arbeitnehmern, die gemeinsam mit ihren Familien durch die schwarz-grünen Zwangsmaßnahmen unverschuldet in Not geraten sind, ausgeschüttet werden. Dabei soll die Arbeiterkammer 11/12 ihre Rücklagen per 31.12.2019 für die Dotierung einen COVID-19 Unterstützungsfonds auflösen, der insbesondere Arbeitnehmer mit Familien, die durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit in Folge von COVID-19 in Not geraten sind, unterstützen soll.

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Jugend und Familie wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zum Inhalt hat, dass

 

-ein COVID-19 Unterstützungsfonds für Arbeitnehmer eingerichtet wird;

-die Arbeiterkammer 11/12 ihre Rücklagen per 31.12. 2019 für die Dotierung dieses COVID-19 Unterstützungsfonds auflöst;

-die Richtlinien dieses COVID-19-Unterstützungsfonds vorsehen, dass aus seinen Mitteln insbesondere Arbeitnehmer mit Familien, die durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit in Folge von COVID-19 in Not geraten sind, unterstützen werden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.