Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 33 werden die Ausdrücke „sechs Wochen“ jeweils durch die Ausdrücke „drei Monaten“ geändert.