526/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

betreffend rasche Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes

Nach 2017 und 2018 werden die nationalen Höchstmengen an Treibhausgasen wohl auch im Jahr 2019 überschritten worden sein. Ob mit diesen Zielwertüberschreitungen das Gesamtziel der Verpflichtungsperiode bis 2020 trotz umfangreicher Gutschriften aus den Vorjahren noch eingehalten werden kann, ist mehr als ungewiss.

Als ein „Desaster" und als „völlig unzureichend" wurde von den österreichischen Umwelt- NGOs die vom „Klimaschutzministerium" nach andauernder Verschleppung vorgestellte Liste der angeblichen „Sofortmaßnahmen" im Sinnes des Klimaschutzgesetzes bezeichnet. Eigentlich sollen diese Sofortmaßnahmen laut Klimaschutzgesetz und Finanzausgleichsgesetz dazu dienen, die Zielerreichung noch sicher zu stellen und kostspielige Strafzahlungen zu vermeiden. Doch in der Liste der Sofortmaßnahmen ist gerade einmal bei einer einzigen (!) Maßnahme des Bundes überhaupt ausgeführt, welche Wirkung für die Treibhausgasreduktion dadurch eintreten soll. In der Einleitung des Papiers heißt es sogar, dass man nicht weiß, ob mit den Maßnahmen, die gesetzlichen Ziele erreicht werden.[1]

Trotz des Bekenntnisses zum Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2040 im Regierungsprogramm und gesetzlicher Umsetzungsfristen bis Ende März 2020, gibt es nach wie vor keine sektoralen Höchstmengen der zulässigen Treibhausgasemissionen für die nächste Verpflichtungsperiode bis 2030. Eine genaue Planung innerhalb der Sektoren wie etwa Verkehr oder Industrie wird damit de facto verunmöglicht. Dabei ist Planbarkeit eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen.

 


Die letzte Sitzung des Nationalen Klimaschutzkomitees, das eigentlich über Grundsatzfragen der österreichischen Klimapolitik beraten soll, hat im Juli 2019 stattgefunden und unter der aktuellen Regierung bislang noch nicht getagt. Wichtige Beiträge der ExpertInnen, allen voran aus der Wissenschaft wurden etwa bei der Erstellung des unzureichenden Nationalen Energie- und Klimaplans schlicht ignoriert.

Diese Umstände erfordern eine rasche Novelle des Klimaschutzgesetzes.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 30. Juni 2020 eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die eine Novelle des Klimaschutzgesetzes mit folgenden Kernelementen vorsieht:

         Festlegung der jährlichen Höchstmengen von Treibhausgasemissionen nach Sektoren für den Verpflichtungszeitraum bis 2030.

         Überarbeitung der Nachschärfungsverpflichtung bei Zielwertüberschreitung (hinsichtlich Verbindlichkeit und Umsetzungszeitraum).

        Stärkung des Nationalen Klimaschutzkomitees in Hinblick auf wissenschaftliche Expertise und dessen Beratungs- wie Überprüfungsfunktion im Bereich des Klimaschutzes.

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss

 

 

 

 


 

 



[1] https://www.bmlrt.gv.at/dam/jcr:7958f83d-d36c-4b01-95b2-ba544be60770/KSG- Ma%C3%9Fnahmentabelle%202019_2020%20FINAL%20(Stand%202.4.2020).pdf