527/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.04.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger  

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Wiederaufnahme der Musikproben im Musikland Österreich, insbesondere der Planungssicherheit im Bereich der Blasmusik

 

 

 

Mit Ankündigungen von Lockerungen der im Zusammenhang mit COVID-19 stehenden  Beschränkungen im Bereich der Kunst und Kultur wurden für die Kunst- und Kultureinrichtungen erste Planungsperspektiven für die kommenden Wochen und Monate vorgestellt. In Bezug auf eine den ersten Blick kleine, aber für das Kulturgut unseres Landes bedeutsame Instrumentengruppe kursieren aber weiterhin Unsicherheiten und Vorbehalte.

 

Aufgrund der Bedeutung von Musik im Musikland Österreich – sowohl im professionellen, als auch im Amateurbereich –in den verschiedensten Genres wie zum Beispiel Pop, Jazz, Klassik, Volksmusik und Blasmusik ist es daher dringend notwendig, wieder Proben mit allen Instrumentengruppen, auch Blasinstrumenten, unter Einhaltung allgemein geltender Schutzmaßnahmen, zu ermöglichen

 

Besonders auch in der Österreichischen Blasmusik und Blasmusikjugend sind in 2.163 Vereinen über 140.000 Menschen künstlerisch aktiv und stellen wichtige kulturelle und gesellschaftliche Säulen in allen Regionen Österreichs dar.

Auf Grund von auf den ersten Blick durchaus verständlichen Bedenken über die angebliche Luftausströmung ist der Umgang mit Blasinstrumenten im Hinblick auf die Verbreitung von Covid-19 in den letzten Wochen sehr skeptisch betrachtet worden.

 

Fundierte Gutachten und Expertisen von Klang- und Instrumentenforschern, Virologen, Ärzten und Experten für Hygiene und Mikrobiologie lassen aber darauf schließen, dass – vor allem in Kleingruppen – einfach ein größerer Abstand als 1 Meter (nämlich 2-3 Meter), sowie weitere Vorkehrungsmaßnahmen ausreichend Schutz bieten können, um den Probetrieb und in weiterer Folge den Veranstaltungsbetrieb in diesem Bereich – unter Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen – wiederaufzunehmen. Im Hinblick auf die weit verbreitete Bedeutung des Umgangs mit Blasinstrumenten in vielen Bereichen der Volks- sowie auch Hochkultur, wären etwaige Vorbehalte aufgrund gegenständlicher Gutachten zu überdenken.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden 

 

 

 

 

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport, wird ersucht, auf Basis der vorliegenden Gutachten und Expertisen, österreichweit und unter Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen, Möglichkeiten zur Durchführung von Musikproben auch mit Blasinstrumenten zu schaffen, vor allem im Hinblick auf die Planungsperspektiven aller Musikeinrichtungen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.