Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 5. März 1986 über die staatsanwalt-schaftlichen Behörden (Staatsanwaltschaftsgesetz - StAG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz vom 5. März 1986 über die staatsanwaltschaftlichen Behörden (Staatsanwaltschaftsgesetz - StAG), BGBl. Nr. 164/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird wie folgt geändert:
§ 8 Abs. 1 StAG lautet:
„Die Staatsanwaltschaften haben über Strafsachen, in denen noch nicht hinreichend geklärte Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu beurteilen sind, von sich aus der jeweils übergeordneten Oberstaatsanwaltschaft zu berichten.“