544/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 26.05.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ausrufung eines Biodiversitätsnotstandes

 

Neben dem Klimawandel ist der weltweit drastisch voranschreitende Biodiversitätsverlust das größte Umweltproblem unserer Zeit und hat massiv negative Konsequenzen für die menschlichen Lebensgrundlagen. Diese Entwicklungen machen auch vor Österreich nicht halt: Seit 1986 ist die Anzahl der heimischen Wildtiere um 70 Prozent zurückgegangen und bei Insekten ist die Entwicklung ähnlich dramatisch. Dieser Verlust ökologischer Vielfalt ist bald nicht mehr rückgängig zu machen, was wiederum irreparable Schäden für die österreichische Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Naturräume mit sich ziehen wird.

Hauptursache für das Artensterben ist laut Expertenkonsens - neben dem übermäßigen Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln - vor allem der Verlust von Lebensräumen bzw. Natur- und Grünflächen. Dieser wird in Österreich aufgrund der mangelhaften, dezentralisierten Raumordnung und Planungspolitik, welche uns zum Europameister der Flächenversiegelung gemacht haben, zusätzlich verschärft.

Anders als bei der Klimakrise hat der dringende Handlungsbedarf beim Biodiversitätsverlust in der öffentlichen und politischen Diskussion keinen besonderen Stellenwert. Während im September 2019 der Nationalrat mit großer Mehrheit den Klimanotstand ausgerufen hat, fehlt ein derartiges Bekenntnis der Spitzenpolitik zum Schutz der Artenvielfalt. Die Deklaration eines Biodiversitätsnotstandes wäre ein wichtiger Schritt für die öffentliche Bewusstseinsbildung und eine politische Willenserklärung, dringend notwendige Maßnahmen zu ergreifen um die Artenvielfalt in Österreich, Europa und der ganzen Welt zu schützen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

·        einen Biodiversitätsnotstand zu erklären.

·        die wissenschaftlichen Berichte des Umweltbundesamtes, der “Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services” (IPBES), des Biodiversitätsrats sowie der nationalen und internationalen Biodiversitätsforschung im Allgemeinen als sachliche Grundlage für zukünftige, evidenzbasierte Biodiversitätspolitik heranzuziehen.

·        bei zukünftigen Entscheidungen auch stets die Auswirkungen auf den Arten- und Naturraumschutz feststellen zu lassen, transparent und nachvollziehbar darzustellen und zu berücksichtigen.

·        ein nationales Komitee zum Biodiversitätsschutz einzurichten.

·        die österreichische Bevölkerung über alle öffentlichen Kanäle umfassend und beständig über die Biodiversitätskrise, ihre Ursachen und Auswirkungen, sowie über die Maßnahmen, welche gegen diese ergriffen werden, zu informieren.

·        sich auf EU- und internationaler Ebene für den Artenschutz einzusetzen und entsprechende Maßnahmen auch von anderen Ländern einzufordern.

·        bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen mit den Bundesländern und Gemeinden zu kooperieren und sich mit diesen abzustimmen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.