548/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 26.05.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

 

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Veröffentlichung der KH-Qualitätsindikatoren (A-IQI) auf KH-Standortebene

 

Regierungsprogramm zu Behandlungsqualität und Transparenz

Im Regierungsprogramm 2017-2022 stand noch, dass es bezüglich Behandlungen und Operationen mehr Transparenz geben soll. Dieses Ziel wurde auch im aktuellen Regierungsprogramm niedergeschrieben: "Transparenz und Qualität ausbauen: Für Patientenentscheidungen relevante Informationen sollen niederschwellig zugänglich sein".  Das ist zu begrüßen, da in den A-IQI-Berichten keine Standort-bezogenen Werte veröffentlicht werden. Auch aus den Aufenthaltszahlen von www.kliniksuche.at lässt sich nur sehr indirekt auf die Behandlungsqualität in den einzelnen Spitälern schließen.

Schweiz: Mut zur Qualitäts-Transparenz

Die IQIs (Inpatient Quality-Indicators; Spitalsstationäre Qualitätsindikatoren) sind ein Vorzeigeprojekt des Gesundheitsministeriums bzw. der Spitäler. Es umfasst derzeit mehr als 100 Qualitätsindikatoren. Innerhalb der Spitäler schafft man mit den QIs Benchmarks für Ärzt_innen, die sich dadurch besser bewusst werden, wo Verbesserungspotential besteht. Die QI-Ergebnisse werden zudem in Form von sogenannten Peer-Reviews (regionale Qualitätsbesprechungen einer entsprechenden Fachärztegruppe) besprochen. Außerhalb der Spitäler bekommt die Bevölkerung durch die standortbezogene Veröffentlichung der QIs Info darüber, wo die beste Behandlungsqualität geboten wird. Das Gesundheitsministerium veröffentlicht die QIs laufend in über 1800-seitigen Qualitätsberichten. Zusätzlich kann man auf der Homepage des Gesundheitsministeriums mit Hilfe eines Vergleichssystems benutzerfreundlich die QI-Ergebnisse einzelner Krankenhäuser miteinander vergleichen. Das Gesundheitsministerium schreibt, dass es anfänglich von vielen Spitälern Widerstände gegeben hat, die QI auf Krankenhausebene zu veröffentlichen, mittlerweile ist die Veröffentlichung aber allgemein anerkannt. Alles in allem ein voller Erfolg des Gesundheitsministeriums und des gesamten Gesundheitssystems. Zumindest des Schweizer Gesundheitsministeriums und des Schweizer Gesundheitssystems…

Österreich: A-IQI-Berichte werden nicht auf KH-Standortebene veröffentlicht

Bezogen auf Österreich verschließt man sich nach wie vor gegenüber einer transparenten Qualitätsberichterstattung. Die A-IQI-Berichte sind aus Patient_innensicht unbrauchbar. Peer-Reviews sind zwar groß im Kommen und sehr hilfreich für die Qualitätsarbeit in den Spitälern, aber aus Sicht der Patient_innen ist uns die Schweiz weit voraus. So werden im A-IQI-Qualitätsbericht der Bundes-Zielsteuerungskommission QI nur in Form von Bundesdurchschnittswerten angeführt. Als Zusatzinformation bekommt man lediglich die Anzahl der Standorte, an denen es “statistische Auffälligkeiten” (Qualitätsprobleme) gibt. Diese Vorgehensweise schafft aber eher Verunsicherung, weil man nicht weiß, um welche Standorte es sich dabei handelt. Vereinfacht lautet die zynische Aussage der Bundes-Zielsteuerungskommission derzeit: “Es gibt an einigen Standorten Qualitätsprobleme, wir wissen sogar wo, aber wir sagen es euch nicht!”

Schnellstmögliche Veröffentlichung der A-IQI-Qualitätsindikatoren auf KH-Standortebene

Mittlerweile wurden acht A-IQI-Berichte veröffentlicht. Dabei sollte genug Erfahrung gesammelt worden sein, um die Berichte auch auf Standortebene zu veröffentlichen. Deshalb sollen die Qualitätsindikatoren schnellstmöglich in Absprache mit der Bundes-Zielsteuerungskommission auf Standortebene veröffentlicht werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die A-IQI-Qualitätsindikatoren in Absprache mit der Bundes-Zielsteuerungskommission auf KH-Standortebene zu veröffentlichen."

 

 In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.