550/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 26.05.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Änderung der Arbeiterkammer-RHO bezüglich Digitalisierungsoffensive

 

Die Arbeiterkammern und die Wirtschaftskammern haben Bildungsoffensiven gestartet, allerdings wird unterschiedlich verbucht. Während die Wirtschaftskammern entsprechend der UGB-Richtlinien für die künftigen Ausgaben Rücklagen bilden, bilden die Arbeiterkammern Rückstellungen. Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht üblich, sonst müssten die Arbeiterkammern für sämtliche künftige Mitglieder-Leistungen Rückstellungen bilden. Üblich ist es jedoch, dass Personalrückstellungen gebildet werden, für die Jahr zu Jahr Ansprüche erworben werden, oder Rückstellungen für Schadensfälle zu bilden, die im Geschäftsjahr eingetreten sind, für die aber in Folgeperioden noch Ausgaben erwartet werden (z.B.: Gerichtskosten). Insgesamt haben die Arbeiterkammern 2018 27 Mio. Euro fälschlicherweise an Rückstellungen für die "Digitalisierungsoffensive" gebildet (Höhe der Digitalisierungsoffensive-Rückstellungen siehe Anfragebeantwortung: 370/AB XXVII. GP), die eigentlich den Rücklagen hätten zugewiesen werden sollen. Die unübliche Verbuchungslogik der Arbeiterkammern hat auch einen großen Transparenz-Nachteil, da so die hohen Rücklagen der Arbeiterkammern teilweise verschleiert werden.

Die Wirtschaftskammern verbuchen die vergleichbare "Bildungsoffensive" UGB-konform als Rücklage: "Die Rücklagenbewegungen inkludieren eine Zuweisung für die Bildungsoffensive und betragen per Saldo 4,9 Millionen Euro."  https://news.wko.at/news/oesterreich/Wirtschaftsparlament:-Vizepraesident-Schenz-praesentierte1.html

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, die Änderung der Arbeiterkammer-RHO voranzutreiben, damit die "Digitalisierungsoffensive" den Rücklagen zuzuordnen ist. Als Vorbild soll hier die Verbuchungslogik der Wirtschaftskammern bei der "Bildungsoffensive" dienen, welche dort als Rücklage deklariert wird."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.