566/A XXVII. GP
Eingebracht am 26.05.2020
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Antrag
der Abgeordneten Gerald
Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alkoholsteuergesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Alkoholsteuergesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Alkoholsteuergesetz, BGBl. Nr. 703/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020, wird wie folgt geändert:
Änderung des Alkoholsteuergesetzes
1. In §116n Abs. 1 wird folgender Teil gestrichen "und mit
Ausnahme von § 17 Abs. 1 und Abs. 3 erster Satz in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. 23/2020 mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft. Die
Regelungen des § 116l Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr.
23/2020 sind für vor dem 1. September 2020 entstandene
Vergütungsansprüche weiterhin anwendbar“
Die Befreiung von der Alkoholsteuer für Alkohol, der für die Herstellung von Desinfektionsmittel verwendet wird, soll dauerhaft gelten.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen‚ diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.