568/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.05.2020
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Prüfkompetenz des Rechnungshofs für gemeinnützige Bauvereinigungen

 

Gemeinnützige Bauvereinigungen verfügen über mehrere Privilegien. So sind sie etwa von der Körperschaftsteuer befreit und erhalten Wohnbauförderung. Im Gegenzug sollten sie der Prüfkompetenz des Rechnungshofs unterliegen. Wie der Rechnungshof im Zusammenhang mit seinem Bericht "Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen" festgestellt hat, hatte der Rechnungshof zur Zeit der Prüfung nur bei acht von insgesamt 76 gemeinnützigen Bauvereinigungen mit Sitz in Salzburg, Tirol und Wien Prüfrechte. Von den österreichweit 185 gemeinnützigen Bauvereinigungen war der Rechnungshof nur für 25 oder 13,5% der gemeinnützigen Bauvereinigungen prüfzuständig (Stichtag 31.12.2017). Der Rechnungshof kann nämlich aktuell nur dann prüfen, wenn die öffentliche Eigentümerschaft bzw Beherrschung durch Gebietskörperschaften gegeben ist. Der Rechnungshof selbst hat auf die Notwendigkeit der Erweiterung der Prüfkompetenz mehrfach hingewiesen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit dem die Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf alle gemeinnützigen Bauvereinigungen erweitert wird." 



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Rechnungshofausschuss vorgeschlagen.