569/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.05.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ewa Ernst-Dziedzic, Reinhold Lopatka

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Errichtung eines österreichischen zivilen Friedensdienstes als Instrument aktiver Friedenspolitik

 

 

 

Begründung

 

Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 ist die Einrichtung eines österreichischen zivilen Friedensdienstes im Rahmen der Aktivitäten des BMEIA vorgesehen.  Im Regierungsprogramm bekannte sich die Republik Österreich erneut als „internationaler Vorreiter beim Menschenrechtsschutz und in der Friedenspolitik, und als Ort des Dialogs“ sowie zu einem verstärkten Engagement „für Projekte zur zivilen Krisenprävention und Konfliktlösung“. Zudem wird im Regierungsprogramm 2020 -2024 erneut die unverzichtbare Einbindung der Zivilgesellschaft vor allem im Bereich des Menschenrechtsschutzes und der Konfliktprävention betont.

In Deutschland wurde der ZFD 1999 eingeführt und hat sich seitdem zu einem Erfolgsmodell für weltweite Friedensförderung entwickelt. Das deutsche Modell kann Österreich als Vorbild und Orientierungshilfe dienen.  

 

Der Zivile Friedensdienst (ZFD) soll als eigenständiges Instrumentarium einer aktiven österreichischen Außenpolitik für zivile Gewalt- und Krisenprävention sowie aktive Friedensförderung in Konflikt- und Krisenregionen dienen. Wesentlich ist die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit zwischen österreichischen Friedens- und Entwicklungsorganisationen gemeinsam mit lokalen Partnerorganisationen, und die Förderung dieser Zusammenarbeit durch die Bundesregierung. Ziel ist es, den Entsendeorganisationen und ihren Fachkräften zu ermöglichen, langfristig die lokale Bevölkerung, heimische Fachkräfte und Partnerorganisationen im Aufbau und der Stärkung von rechtsstaatlichen und demokratischen Strukturen des Dialogs, der Versöhnung und der Kooperation zu unterstützen und damit inklusive und nachhaltige Friedensprozesse und den Menschenrechtsschutz zu fördern.

 

Der ZFD soll friedenspolitische Instrumente des Staates und internationaler Organisationen nicht ersetzen, sondern ergänzen, und inklusive, von der Zivilgesellschaft getragene Friedensprozesse ermöglichen, um wieder ein friedliches Zusammenleben in einem Umfeld politischer und sozialer Stabilität zu ermöglichen.

 

Ein österreichischer ZFD wird die historische Rolle der Republik Österreich als neutrales Land mit jahrzehntelanger Tradition als Brückenbauerin für mehr Frieden und Sicherheit mit neuem Leben erfüllen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

„Die Bundesregierung, vor allem der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, ehestmöglich mit der Planung der Einrichtung eines österreichischen Zivilen Friedensdienstes unter umfassender Einbindung der Zivilgesellschaft zu beginnen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.