580/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.05.2020
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend jährliche Valorisierung der Bundesjugendförderung

 

 

Kinder- und Jugendorganisationen leisten seit Jahrzehnten wertvolle Arbeit in den verschiedensten Bereichen und das überwiegend ehrenamtlich. Ziel dieser Tätigkeiten sind die „Förderung von Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, insbesondere zur Förderung der Entwicklung der geistigen, psychischen, körperlichen, sozialen, politischen, religiösen und ethischen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen.“[1]

 

Im Regierungsprogramm von Schwarz-Grün wird mehrfach auf die Wichtigkeit des Ehrenamtes verwiesen. Diese Wertschätzung darf kein Lippenbekenntnis bleiben, sondern muss auch in die Tat umgesetzt werden. Die Indexanpassung der Bundesjugendförderung ist längst überfällig!

Die notwendige Erhöhung der Fördermittel stellt auch eine Sicherstellung der Kinder- und Jugendarbeit dar, die gerade in Zeiten der Krise oftmals den letzten Rettungsanker zu sozialen Kontakten im digitalen Raum für Kinder und Jugendliche darstellt.

 

Auch die Bundesjugendvertretung, als gesetzlich verankerte Vertretung aller Kinder und Jugendlichen in Österreich, kritisierte mehrfach das Vergessen der Valorisierung der Fördermittel – nicht zuletzt nach der Verkündigung des neuen Regierungsprogrammes. Seit Jahren erfüllen die Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit die seitens des Ministeriums festgeschriebenen Vorgaben in den Wirkungszielen, zuletzt auch nachzulesen in der Analyse des Budgetdienstes zum Budget 2020, Untergliederung 25. Auch aufgrund dieser Tatsache ist die Anpassung der finanziellen Ausstattung mehr als notwendig.

 

Die Förderungen für Kinder- und Jugendorganisationen sind seit 2001, also mit der Einführung des Bundes-Jugendförderungsgesetzes, nicht erhöht bzw. indexangepasst worden. Das führt seit nunmehr beinahe 20 Jahren zu einem Verlust von rund 40 % der finanziellen Mittel.[2] Ein untragbarer Zustand und Geringschätzung für die hervorragende, systemrelevante Arbeit, die von den Organisationen geleistet wird!

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert einen Gesetzesvorschlag dem Nationalrat vorzulegen, der eine jährliche Indexanpassung der Bundesjugendförderung verankert.“

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend



[1] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001058 (dl: 19.5.2020)

[2] https://www.katholische-jugend.at/blog/40-verlust-fuer-kinder-und-jugendorganisationen-ausgleichen/ (dl: 19.5.2020)