582/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.05.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag.a Meri Disoski

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Schwerpunktsetzung: Gewalt an Frauen und Mädchen

 

Es vergeht kaum eine Woche ohne eine schwere Gewalttat gegen Frauen. Zusätzlich haben die notwendigen Quarantäne-Maßnahmen in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise die familiäre Situation gewaltbetroffener bzw. gefährdeter Frauen und Kinder weiter verschärft. Wenn Familien vermehrt ihre Zeit zu Hause verbringen müssen, nimmt auch die Gewalt zu.

ExpertInnen gehen davon aus, dass möglicherweise häusliche Gewalt erst mit Verzögerung dann auftritt, wenn wieder Normalität herrscht.

 

Eine EU-weite Erhebung zeigt, dass in Österreich 20% der Frauen, also jede 5. Frau, mindestens einmal in ihrem Leben von psychischer, physischer und/oder sexueller Gewalt (seit dem 15. Lebensjahr) betroffen ist. Das sind rd. 660.000 Frauen. 13 % der Frauen, also jede 7. Frau bzw. rd. 430.000 Frauen, sind dabei von Partnergewalt betroffen.

Am häufigsten erleben Frauen Gewalt in ihrer eigenen Familie. 2018 wurden in Österreich insgesamt 18.526 Opfer familiärer Gewalt betreut.

Besonders besorgniserregend ist die schwere Gewalt: 41 getötete Frauen 2018 und 39 im Vorjahr sprechen eine deutliche Sprache. Bereits 10 Frauen wurden dieses Jahr ermordet.

 

Der Alltag in Zeiten des Corona-Virus gefährdet Frauen und Kinder besonders. Expertinnen gehen davon aus, dass das Einschränken sozialer Kontakte, die Ausgangsbeschränkungen, Arbeitszeitreduktion und Arbeitslosigkeit auch mit einem Anstieg von körperlicher und sexueller Gewalt einhergehen – wie Berichte aus China oder Italien gezeigt haben.

 

Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen müssen daher frühzeitig ansetzen, um die Betroffenen best- und schnellstmöglich zu unterstützen und zu schützen, das gilt insbesondere für besonders vulnerable Gruppen.

 

Es ist daher alles daran zu setzen, dass in Österreich jede Frau und jedes Mädchen weiß, wohin sie sich wenden kann, wenn sie Opfer von Gewalt ist. Informationen in den sozialen Medien, über Zeitungsinserate, Werbespots, Printmedien und vielen weiteren Kanälen können geeignete Mittel für die Information und Unterstützung von Gewaltbetroffenen Frauen und Kindern sein.

 

Ende März 2020 startete die Bundesregierung eine breite Information- und Sensibilisierungsoffensive gegen häusliche Gewalt:

·        Teil der Offensive ist eine Stärkung der Frauenhelpline, sodass sich Frauen zu jeder Tages- und Nachtzeit unter der Telefonnummer 0800 222 555 rund um die Uhr, 7 Tage in der Woche, an Expertinnen wenden können.

·        Auch die Online-Beratung wurde für die Zeit der COVID-19-Krise massiv gestärkt, da für Frauen ein Telefonat in Anwesenheit des Partners häufig nicht möglich war oder ist.

·        Darüber hinaus wurde eine Informationsoffensive zur Bewerbung der Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen gestartet (Folder pro Bundesland mit spezifischen Hilfseinrichtungen gegen Gewalt in Supermärkten, Print und Onlinemedien).

·        Verstärkte Journaldienste von Staatsanwaltschaften und die engere Kooperation von Justiz und Polizei garantierten, dass auch während Corona Annäherungs- und Betretungsverbote ausgesprochen werden.

·        Das Einbringen Einstweiliger Verfügungen wurde erleichtert: Opferschutzeinrichtungen können im Namen Betroffener den Antrag auf Einstweilige Verfügung (und andere Schriftsätze) auch elektronisch bei Gericht einbringen.

 

Mit 3.282 (Stand 7.5.2020) konkreten Anrufen bei der Frauenhelpline, 290 Userinnen des Helpchats (Stand 7.5.2020) und einem leichten Anstieg bei polizeilichen Betretungs- bzw. Annäherungsverboten ist die Informationsoffensive gegen häusliche Gewalt seitens der Bundesregierung in diesen Zeiten eine wesentliche Maßnahme.

 

Auch in Zeiten der zunehmenden Lockerungen der Covid-19 bedingten Ausgangsbeschränkungen muss das Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen weiterhin adressiert werden.

 

 

Daher stellen die Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Frauen- und Integrationsministerin, wird ersucht, auch in Zeiten der zunehmenden Lockerungen in der COVID-19-Krise die politische Schwerpunktsetzung zu „Gewalt an Frauen und Mädchen“ mittels regelmäßiger und verstärkter Information sowie Kommunikation in der Öffentlichkeit intensiv fortzuführen und damit weiterhin Präventionsarbeit zu leisten.

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss