584/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am
28.05.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Ing. Markus Vogl,
Genossinnen und Genossen
betreffend finanzielle Absicherung der Landesorganisationen der Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatungsvereine der einzelnen Bundesländer leisten im Bereich der Sensibilisierung und des Kompetenzerwerbs in Sachen der persönlichen Angelegenheiten einen ebenso großen Beitrag wie bei der Schuldnerberatung selbst. Die Finanzbildung steht seit Jahren auch im Fokus der Schulbildung, wobei hier insbesondere auf die aktuellen Anforderungen, mit denen junge Erwachsene konfrontiert sind, eingegangen wird. Hinzukommt, dass die Schuldnerberatung immer komplexer wird und auch die aktuelle Krise eine erhöhte Nachfrage leider befürchten lässt.
Die aktuellen Probleme, die viele Privatpersonen, aber auch Geschäftstreibende vor finanzielle Herausforderungen stellen bzw. stellen werden, verdeutlichen, die Wichtigkeit einer flächendeckenden, funktionierenden Schuldnerberatung. Dazu bedarf es jedoch auch die notwendigen finanziellen Absicherungen, die derzeit nicht gegeben sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, alles im Rahmen seiner politischen Möglichkeiten zu unternehmen, um innerhalb des Finanzausgleiches die Erhöhung der finanziellen Förderung der Schuldnerberatungsvereine der ASB Schuldnerberatungen GmbH in den einzelnen Bundesländern um 1,5 Mio. Euro für das Jahr 2020 zu erhöhen.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz