588/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.05.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Ing. Markus Vogl,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Überziehungszinsen Deckelung

 

In Österreich ist es für die meisten BankkundInnen möglich, Ihr Bankkonto bis zu einem gewissen Rahmen überziehen zu können. Dies bequeme Kreditvariante hat jedoch den Nachteil, dass damit unverhältnismäßig hohe Überziehungszinsen fällig werden. Im Jahre 2018 ergab eine Untersuchung der AK, dass „bei den 47 untersuchten neuen Girokonten bei 21 Banken“ die Überzugszinsen „zwischen 5,375 Prozent und 13,5 Prozent, im Schnitt bei 10,25 Prozent“[1] lagen. Nicht zu vergessen ist, dass bei einer Überziehung über den Kontorahmen im Schnitt noch fünf Prozent an Zinsen zusätzlich veranschlagt werden.

In Zeiten der Niedrigzinspolitik, in der die Banken, aber auch die BankkundInnen „billiges Geld“, d.h. Kredite mit sehr niedriger Verzinsung, erhalten, ist es nicht einzusehen, dass ausschließlich im Bereich der Kontoüberziehung, derart hohe Beträge angesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass vor allem jene Bevölkerungsgruppen, die ohnehin finanziell schwächer sind und nicht über die Möglichkeiten eines Kreditzuganges verfügen, diese Variante wählen, ist die Deckelung gerade in der aktuellen Krise von sozialer Bedeutung.

Eine Deckelung der Zinsspannen ist daher unbedingt einzufordern, wobei der niedrigste Effektivzinssatz des Quartals, der bei Schalterkrediten vergeben wird, hier anzupeilen ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem die Deckelung der Überzugszinsen bei Bankkonten mit einer Höchstverzinsung geregelt wird, die ident mit dem niedrigsten Effektivzinssatz des Quartals sein soll.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz



[1] https://www.derstandard.at/story/2000078254585/arbeiterkammer-kritisiert-geschmalzene-zinsen-bei-kontoueberziehung