590/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 28.05.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Abschaffung der Inländerdiskriminierung beim Zuzug ausländischer
Familienangehöriger
Angehörige österreichischer Staatsbürger_innen sind gegenüber Angehörigen von
EU-/EWR-Bürger_innen im
österreichischen Aufenthaltsrecht deutlich schlechter ge-
stellt. Für Österreicher_innen ist es in aller Regel viel
schwieriger, ihre ausländischen
Ehepartner_innen und Kinder nach Österreich zu holen als für in Österreich lebende
EU-/EWR-Bürge_innen. Während enge Angehörige von EU-/EWR-Bürge_innen,
die aus einem Drittland stammen, bereits kraft ihrer Angehörigeneigenschaft das
Recht haben sich in
Österreich niederzulassen, gelten für drittstaatsangehörige
Familienmitglieder von österreichischen Staatsbürge_innen strenge formale
und mate-
rielle Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Die
SchlechtersteIlung
ist beträchtlich: der Kreis der nachzugsberechtigten Familienangehörigen ist eingeschränkt,
grundsätzlich ist AuslandsantragsteIlung vorgesehen, InlandsantragsteIlung
nur nach rechtmäßiger Einreise und während rechtmäßigem Aufenthalt, Nachweis
von höheren Mindesteinkünften (in der Regel weit über 1.600 Euro netto monatlich),
Nachweis von Deutschkenntnissen bereits bei ErstantragsteIlung, Eingehen der
Integrationsvereinbarung, etc.
Im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) wird zwar nicht an die Staatsbürgerschaft
angeknüpft, sondern daran, ob Zusammenführende ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen haben. Allerdings haben EU-/EWR-Bürger_innen, die ihre Familie nach Österreich holen wollen, immer von ihrem unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht Gebrauch gemacht, während dies bei den meisten Österreiche_innen nicht der Fall ist. Ob die günstigeren Regelungen für den Familiennachzug angewendet werden oder nicht, ist daher in aller Regel eine Frage der "richtigen" oder "falschen" Staatsbürgerschaft.
Darüber hinaus führt die Differenzierung anhand der Inanspruchnahme des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts in der Praxis zu Anwendungsproblemen und schwierigen Abwägungsfragen. Eine Neuregelung, die unbestimmte Gesetzesbegriffe und
Verweise auf Europarecht vermeidet, wäre daher auch im Sinne der Klarheit und
Vorhersehbarkeit für die Betroffenen wünschenswert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert,
dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die SchlechtersteIlung
von Angehörigen von Österreicherinnen und Österreichern, die ihr unionsrechtliches
Aufenthaltsrecht nicht in Anspruch genommen haben, im Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht beseitigt."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten
vorgeschlagen.