595/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 29.05.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Anerkennung und offizielle Entschuldigung bei homosexuellen Strafrechtsopfern

 

Im Jahr 2002 hob der Verfassungsgerichtshof den alten § 209 Strafgesetzbuch mit Erk G6/02 auf. Dieser Paragraf sah eine gleichheits- und damit verfassungswidrige Verfolgung von Homosexuellen im Strafrecht vor. Zuvor wurden bereits einige andere Strafbestimmungen aufgrund des gesellschaftlichen Wandels außer Kraft gesetzt.

Die Betroffenen wurden nie rehabilitiert oder entschädigt, bis auf einige wenige, die den Weg zum EGMR auf sich nahmen. Über tausend Menschen sind in Österreich von diesen Bestimmungen betroffen. Die Vorstrafen stellen einen erheblichen Nachteil für die Betroffenen dar und wirken nach wie vor diskriminierend. Der EGMR bestätigt, dass dieser Umstand weiterhin eine Menschenrechtsverletzung darstellt.

In Deutschland beschloss der Bundestag im Jahr 2017 einstimmig eine gesetzliche Regelung, die eine volle Rehabilitierung und eine pauschale Entschädigung für alle Opfer solcher Strafbestimmungen vorsieht.

In Österreich hat sich in dieser Sache hingegen wenig bewegt: Zwar wurde im Jahr 2015 die Möglichkeit einer Tilgung aus dem Strafregister im Wege einer Einzelfallprüfung geschaffen. Einen Anspruch auf Entschädigung für die Opfer gibt es bis dato jedoch nicht. Während man sich in Deutschland außerdem entschuldigt und diese Ungerechtigkeit klar benennt, ist eine Entschuldigung des offiziellen Österreichs für die Opfer dieser Unrechtsparagrafen bisher ausgeblieben.

Daher richtet sich der Antrag neben der Rehabilitierung dieser homosexuellen Strafrechtsopfer - ein entsprechender Antrag wurde bereits dem Justizausschuss zugewiesen - auf eine längst überfällige offizielle Entschuldigung an alle Betroffenen und die Errichtung eines entsprechenden Denkmals, das an das Schicksal der zu Unrecht verfolgten und verhafteten homosexuellen Männer erinnert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich offiziell bei allen homosexuellen Strafrechtsopfern (Menschen, die aufgrund mittlerweile aufgehobener anti-homosexueller Strafgesetze für Taten verurteilt wurden, sofern die begangenen Taten bei heterosexueller Begehung damals nicht strafbar waren) für das ihnen lediglich aufgrund ihrer sexuellen Orientierung widerfahrene legislative Unrecht zu entschuldigen und dem Nationalrat einen Vorschlag für ein Denkmal vorzulegen, das an das Schicksal der Betroffenen erinnern und als Mahnmal gegen Homophobie stehen soll." 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.