598/A XXVII. GP

Eingebracht am 29.05.2020
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Antrag

 

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Einhaltung von Höchstmengen von Treibhausgasemissionen und zur Erarbeitung von wirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Einhaltung von Höchstmengen von Treibhausgasemissionen und zur Erarbeitung von wirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz zur Einhaltung von Höchstmengen von Treibhausgasemissionen und zur Erarbeitung von wirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz , BGBl. Nr. 106/2011, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2017, wird wie folgt geändert:

 

In § 4 Abs. 4 lautet:

"Das Nationale Klimaschutzkomitee setzt sich aus je einem Vertreter der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien, je einem hochrangigen Vertreter des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen, der neun Bundesländer, der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, des Österreichischen Gewerkschaftsbunds, der Vereinigung der Österreichischen Industrie, des Vereins für Konsumenteninformation, der Bundesjugendvertretung, des Österreichischen Städtebundes, des Österreichischen Gemeindebundes, des Umweltbundesamtes, von Österreichs Energie, des Verbandes Erneuerbare Energie Österreich, der Wissenschaft sowie drei Vertretern österreichischer Umweltschutzorganisationen zusammen. Es fasst seine Empfehlungen mit einer Stimmenmehrheit von drei Vierteln bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Vertreter. Für die Tätigkeit der Vertreter wird keine Entschädigung geleistet. Die näheren Modalitäten regelt eine Geschäftsordnung, welche vom Nationalen Klimaschutzkomitee zu beschließen ist."

 

 

 

Begründung

 

Bundesjugendvertretung ins Nationale Klimaschutzkomitee

Jüngere werden nicht nur stärker von den negativen Auswirkungen des voranschreitenden Klimawandels betroffen sein, sondern langfristig auch im Zuge ihres Erwerbslebens einen großen Teil der deshalb notwendigen Investitionen stemmen müssen. Es wird für das Ziel der Klimaneutralität (bzw. der ökologischen Nachhaltigkeit insgesamt) auch eine wesentlich stärkere Anpassung des Lebensstils vonseiten jüngerer Generationen erforderlich sein, als es bisher der Fall war, um Ressourcenverbrauch und Emissionen zu reduzieren.

Gleichzeitig sind jüngere Menschen in Österreich auch am stärksten von einer zögerlichen Klimapolitik betroffen, da zu späte oder zu unambitionierte Maßnahmen zu höheren Temperaturanstiegen und einer Zerstörung der Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen führen.

Insofern ist es besonders wichtig, dass die am stärksten betroffene Generation auch bei der Klimapolitik bestmöglich eingebunden ist und repräsentiert wird. Die Österreichische Bundesjugendvertretung ist die gesetzlich verankerte Interessensvertretung und politische Lobby von Menschen bis 30 Jahre in Österreich, ist aber im Gegensatz zu einer Vielzahl an Interessensvertretungen nicht im Nationalen Klimaschutzkomitee vertreten.

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen‚ diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Umweltausschuss zuzuweisen.