600/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 29.05.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verdoppelung der Familienbeihilfe in Monaten mit coronabedingter Schulschließung

 

 

 

Im Zuge der Coronakrise haben mehr als 1,8 Millionen Menschen ihre Arbeit verloren oder haben durch die Kurzarbeit deutliche weniger Einkommen. Und mit all diesen Menschen auch ihre Familien! Die Mehrheit der österreichischen Familien haben mit finanziellen Einbußen zu kämpfen, von den Versprechungen der Bundesregierung und von Hoffnung allein können sie nicht leben, sie brauchen jetzt konkrete Hilfe und Sicherheit.

 

Gerade Eltern und insbesondere die Mütter haben während der Coronakrise Enormes geleistet und hatten oft mit einer Mehrfachbelastung von Kinderbetreuung, Home-Schooling und gleichzeitiger Erwerbsarbeit zu kämpfen. Eine Verdoppelung der Familienbeihilfe für jene Monate, in denen die Betreuungseinrichtungen, insbesondere Schule, geschlossen waren, wäre gerade für Familien mit wenig oder gar keinem Einkommen eine große finanzielle Hilfe.

 

Auch der Katholische Familienverband hat sich diesbezüglich in einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt und Unterstützung von Familien in dieser Ausnahmesituation gefordert:

 

Wien (OTS) - Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Frau Familienministerin!

Die außergewöhnlichen und drastischen Maßnahmen wie geschlossene Schulen und Betreuungseinrichtungen sind zweifellos wichtig und notwendig. Das Leben in dieser Ausnahmesituation funktioniert aber nur deswegen, weil Eltern und Familien ganz selbstverständlich einspringen und doppelte und dreifache Arbeit verrichten. Viele arbeiten in ihrem Beruf, vielfach im Homeoffice und betreuen nebenbei ohne jegliche Unterstützung von Großeltern oder Leihomas ihre Kleinkinder und helfen den Schulkinder beim Homeschooling. Das Leben mit Kindern ist wunderschön und sinnstiftend, dennoch stoßen viele Eltern in dieser Situation an die Grenzen des Machbaren.

Eltern sind in dieser Ausnahmesituation mehrfach belastet, leisten Außergewöhnliches und tragen damit dazu bei, dass unser System trotz Einschränkungen so gut weiter läuft. Um diese selbstverständlichen und unglaublichen Leistungen der Familien entsprechend wertzuschätzen, fordern wir als größte überparteiliche Familienorganisation eine Verdoppelung der Familienbeihilfe für die Monate März und April.

Die Verdoppelung der Familienbeihilfe soll für den Zeitraum gelten, in dem Betreuungseinrichtungen und Schulen geschlossen sind bzw. bleiben. Für Maturantinnen und Maturanten muss der Anspruch auf Familienbeihilfe bis September verlängert werden.

 

Anerkennen wir, dass es die Familien sind, die zu allererst systemrelevant sind! Honorieren wir diese Wertschätzung mit einer finanziellen Abgeltung und unterstützen wir damit die Eltern und Familien in dieser schwierigen Zeit!

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Trendl, Präsident Rosina Baumgartner, Generalsekretärin

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Kinderbeihilfe bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes für jene Monate zu verdoppeln, in denen die Betreuungseinrichtungen wie Schulen, elementarpädagogische Einrichtungen und Horte coronabedingt geschlossen waren bzw. sind. Die Auszahlung hat unverzüglich zu erfolgen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend ersucht.