606/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 29.05.2020
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Max Lercher, Michael Seemayer,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend „Entscheidung der österreichischen Bevölkerung für den Zivildienst Rechnung tragen – Organisationen die Möglichkeit geben Zivildiener aufzunehmen“

 

Begründung

Rotes Kreuz, Arbeiter Samariterbund, Volkshilfe, Amnesty International oder Feuerwehren: Zivildiener werden in breiten Feldern und in ganz Österreich eingesetzt und leisten insbesondere oftmals für den ländlichen Raum einen unverzichtbaren Beitrag für Österreich.

Aber „Österreich gehen die Zivildiener aus.“, schrieb bereits 2018 unter anderem die Wiener Zeitung, Zusatz hauptsächlich aufgrund geburtenschwacher Jahrgänge: „Tendenz weiter sinkend.“[1]

Neben der Situation, dass ein zunehmender Mangel an Zivildienern insgesamt besteht (rund 14.591 Zivildiener sind es in Österreich derzeit noch[2]) ergab eine Befragung jener Organisationen, denen Zivildiener im Jahr 2010 zugewiesen wurden, dass ohne Zivildienern, die Leistungsstunden der Organisationen sich auf 72% reduzieren würden. Dies käme dem Ausmaß von 3,6 Millionen geleisteten Arbeitsstunden weniger pro Jahr gleich, bei denen es fraglich wäre, inwieweit diese kompensiert werden könnten.[3] 

Zusätzlich zur Herausforderung der sinkenden Zahlen an Zivildienern insgesamt, führen insbesondere auch hinterfragenswerte Hürden dazu, dass Organisationen klagen, keine Zivildiener mehr in Anspruch nehmen zu können, obwohl sie dringend welche bräuchten. Ein großes Problem dabei, stellt für manche Organisationen die Voraussetzung dar, dass Zivildiener von mindestens einer hauptamtlich vollbeschäftigten Person „beaufsichtigt“ (§38 Abs. 6) sein müssen,  weil sie zB. zu wenige hauptamtliche (hauptberuflich tätige und vollbeschäftigte also bezahlte) MitarbeiterInnen haben, um dieser Anforderung gerecht werden zu können.[4] 

Insbesondere im Bereich der freiwilligen Feuerwehren in ländlicheren Regionen verursacht dies große, unnötige Probleme. Es leuchtet nicht ein, wieso eine angemessene Beaufsichtigung nicht an die Kompetenz, sondern an ein formales Kriterium geknüpft ist.

Aufgrund der regionalen Herausforderungen und aus Überlegungen, möglichst realitätsnahe und praxistaugliche Lösungen im Sinne aller zustande zu bringen, stellen die Abgeordneten Max Lercher, Michael Seemayer, Genossinnen und Genossen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert, die Bestimmungen zur Frage der „angemessenen Beaufsichtigung“ so zu ändern, dass in Zukunft die Kompetenzen der Aufsichtsperson (Vorgesetzten), das entscheidende Kriterium ist, nicht mehr die Frage des Beschäftigungsverhältnisses.“

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Sozialausschuß



[1] https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/1005665-Zivildienst-unter-Druck.html

[2] Zahl bezieht sich auf das Jahr 2018, neuere Zahlen liegen derzeit noch nicht vor.

[3] Zivildienst-Studie: Schober, Sprajcer (2012): Der gesellschaftliche und ökonomische Nutzen des Zivildienstes in Österreich. S. 10. (https://www.zivildienst.gv.at/404/files/Studie_zum_oekonomischen_Nutzen_des_Zivildiensts.pdf)

[4] §38 Abs. 6 „Der Vorgesetze hat, (…) den Zivildienstleistenden (…) angemessen zu beaufsichtigen und zu beschäftigen.“