611/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 29.05.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich
Ende April 2020 waren bei den regionalen Geschäftsstellen des AMS 522.253 Personenarbeitslos vorgemerkt (76,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat), 49.224 Personen befanden sich in einer Schulung (24,2 Prozent).
Zählt man Arbeitslose und Schulungsteilnehmer zusammen, ergibt sich für Ende April 2020 eine Veränderung der insgesamt vorgemerkten Personen um + 58,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die geschätzte nationale Arbeitslosenquote beträgt aktuell 12,8 Prozent.
Männer&Frauen:
Frauenarbeitslosigkeit: + 106.474 Personen oder + 76,3 Prozent
Männerarbeitslosigkeit: + 119.504 Personen oder + 76,2 Prozent
Inländer&Ausländer:
Inländerarbeitslosigkeit: + 135.967 Personen oder + 68,1 Prozent
Ausländerarbeitslosigkeit: + 90.011 Personen oder + 93, 2 Prozent
Altersgruppen:
Jugendliche (unter 25 Jahre): + 31.952 oder + 109,2 Prozent
Haupterwerbsalter (25 bis 49 Jahre): + 140.526 Personen oder + 82,8 Prozent
Ältere (50 Jahre und älter): + 53.500 oder + 54,9 Prozent
Ausbildungsstand:
Personen mit max. Pflichtschulausbildung: + 97.246 oder + 74,0 Prozent
Personen mit Lehrausbildung: + 74.402 oder + 83,0 Prozent
Personen mit mittlerer Ausbildung: + 11.422 oder +70,5 Prozent
Personen mit höherer Ausbildung: + 25.111 oder + 73,4 Prozent
Personen mit akademischer Ausbildung: + 11.470 oder + 48,2 Prozent
Besondere Bedürfnisse & gesundheitliche Einschränkungen
Personen mit Behinderung: + 3.113 oder + 24,6 Prozent
Personen mit sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen: + 21.903 oder + 35,3 Prozent
Personen ohne gesundheitliche Einschränkungen: +200.962 oder + 90,7 Prozent
Wirtschaftssektoren & Branchen:
Herstellung von Waren: + 14.963 oder + 66,6 Prozent
Bau: + 19.182 oder + 111,9 Prozent
Handel: + 27.152 oder + 63,4 Prozent
Verkehr und Lagerei: + 14.788 oder + 95,4 Prozent
Beherbergung und Gastronomie: + 68.523 oder + 148,5 Prozent
Gesundheits- und Sozialwesen: + 4.477 oder + 56,0 Prozent
Arbeitskräfteüberlassung: + 18.085 oder + 59,7 Prozent
Neben dieser hohen Arbeitslosigkeit sind aktuell rund 1,3 Millionen Arbeitnehmer zusätzlich in Kurzarbeit.
Die Bundesregierung, insbesondere das Arbeitsministerium und das Arbeitsmarktservice, müssen hier dringend gegensteuern.
Diese Gegensteuerungsstrategie muss unter der Überschrift „Österreicher zuerst“ stattfinden, damit sichergestellt werden kann, dass in einem Verdrängungswettbewerb in Folge der Maßnahmen der Bundesregierung in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise nicht die österreichischen Arbeitnehmer unter die Räder kommen und von einer strukturellen Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind.
Man muss also mit einem entsprechenden Maßnahmenpaket, das auf die nachhaltige Beseitigung der sektoralen Arbeitslosigkeit abzielt, den negativen Folgen der COVID-19-Maßnahmen der Bundesregierung begegnen.
Im Zentrum dieses Maßnahmenpakets sollen insbesondere auch sektorale Zuzugsbeschränkungen auf den Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger nach Maßgabe von Alter, Ausbildungsniveau, besonderen Bedürfnissen und gesundheitlichen Einschränkungen, bisheriger Berufstätigkeit, angestrebter Berufstätigkeit und branchenspezifischer kurz-, mittel- und langfristiger Konjunktur- und Arbeitsmarktprognose stehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die Regelungen für ein Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich als Konsequenz der COVID-19-Krise beinhaltet. Dieses Maßnahmenpaket soll sektorale Zuzugsbeschränkungen auf dem Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger nach Maßgabe von Alter, Ausbildungsniveau, besonderen Bedürfnissen und gesundheitlichen Einschränkungen, bisheriger Berufstätigkeit, angestrebter Berufstätigkeit und branchenspezifischer kurz-, mittel- und langfristiger Konjunktur- und Arbeitsmarktprognose beinhalten. Insbesondere sollen im Zuge dieser Maßnahmen auch die negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise für den Arbeitsmarkt nachhaltig korrigiert werden."
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.