611/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 29.05.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich

Ende April 2020 waren bei den regionalen Geschäftsstellen des AMS 522.253 Personenarbeitslos vorgemerkt (76,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat), 49.224 Personen befanden sich in einer Schulung (24,2 Prozent).

 

Zählt man Arbeitslose und Schulungsteilnehmer zusammen, ergibt sich für Ende April 2020 eine Veränderung der insgesamt vorgemerkten Personen um + 58,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die geschätzte nationale Arbeitslosenquote beträgt aktuell 12,8 Prozent.

Männer&Frauen:

Frauenarbeitslosigkeit: + 106.474 Personen oder + 76,3 Prozent

Männerarbeitslosigkeit: + 119.504 Personen oder + 76,2 Prozent

 

Inländer&Ausländer:

Inländerarbeitslosigkeit: + 135.967 Personen oder + 68,1 Prozent

Ausländerarbeitslosigkeit: + 90.011 Personen oder + 93, 2 Prozent

 

Altersgruppen:

Jugendliche (unter 25 Jahre): + 31.952 oder + 109,2 Prozent

 

Haupterwerbsalter (25 bis 49 Jahre): + 140.526 Personen oder + 82,8 Prozent

 

Ältere (50 Jahre und älter): + 53.500 oder + 54,9 Prozent

 

Ausbildungsstand:

Personen mit max. Pflichtschulausbildung: + 97.246 oder + 74,0 Prozent

Personen mit Lehrausbildung: + 74.402 oder + 83,0 Prozent

 

Personen mit mittlerer Ausbildung: + 11.422 oder +70,5 Prozent

 

Personen mit höherer Ausbildung: + 25.111 oder + 73,4 Prozent

 

Personen mit akademischer Ausbildung: + 11.470 oder + 48,2 Prozent

 

 

Besondere Bedürfnisse & gesundheitliche Einschränkungen

Personen mit Behinderung: + 3.113 oder + 24,6 Prozent

 

Personen mit sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen: + 21.903 oder + 35,3 Prozent

 

Personen ohne gesundheitliche Einschränkungen: +200.962 oder + 90,7 Prozent

 

Wirtschaftssektoren & Branchen:

Herstellung von Waren: + 14.963 oder + 66,6 Prozent

 

Bau: + 19.182 oder + 111,9 Prozent

 

Handel: + 27.152 oder + 63,4 Prozent

 

Verkehr und Lagerei: + 14.788 oder + 95,4 Prozent

 

Beherbergung und Gastronomie: + 68.523 oder + 148,5 Prozent

 

Gesundheits- und Sozialwesen: + 4.477 oder + 56,0 Prozent

 

Arbeitskräfteüberlassung: + 18.085 oder + 59,7 Prozent

 

 

Neben dieser hohen Arbeitslosigkeit sind aktuell rund 1,3 Millionen Arbeitnehmer zusätzlich in Kurzarbeit.

 

Die Bundesregierung, insbesondere das Arbeitsministerium und das Arbeitsmarktservice, müssen hier dringend gegensteuern.

 

Diese Gegensteuerungsstrategie muss unter der Überschrift „Österreicher zuerst“ stattfinden, damit sichergestellt werden kann, dass in einem Verdrängungswettbewerb in Folge der Maßnahmen der Bundesregierung in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise nicht die österreichischen Arbeitnehmer unter die Räder kommen und von einer strukturellen Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind.

 

Man muss also mit einem entsprechenden Maßnahmenpaket, das auf die nachhaltige Beseitigung der sektoralen Arbeitslosigkeit abzielt, den negativen Folgen der COVID-19-Maßnahmen der Bundesregierung begegnen.

Im Zentrum dieses Maßnahmenpakets sollen insbesondere auch sektorale Zuzugsbeschränkungen auf den Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger nach Maßgabe von Alter, Ausbildungsniveau, besonderen Bedürfnissen und gesundheitlichen Einschränkungen, bisheriger Berufstätigkeit, angestrebter Berufstätigkeit und branchenspezifischer kurz-, mittel- und langfristiger Konjunktur- und Arbeitsmarktprognose stehen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die Regelungen für ein Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich als Konsequenz der COVID-19-Krise beinhaltet. Dieses Maßnahmenpaket soll sektorale Zuzugsbeschränkungen auf dem Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger nach Maßgabe von Alter, Ausbildungsniveau, besonderen Bedürfnissen und gesundheitlichen Einschränkungen, bisheriger Berufstätigkeit, angestrebter Berufstätigkeit und branchenspezifischer kurz-, mittel- und langfristiger Konjunktur- und Arbeitsmarktprognose beinhalten. Insbesondere sollen im Zuge dieser Maßnahmen auch die negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise für den Arbeitsmarkt nachhaltig korrigiert werden."

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.