613/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 29.05.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Amnestie für „Corona-Sünder“

 

Im März dieses Jahres, unmittelbar nach Ausbruch der Corona Krise, legte ein

Landtagsabgeordneter der FPÖ sein Mandat nieder. Der Grund war seine Teilnahme an einer sogenannten „Corona-Party“ und die öffentliche Empörung über sein Treffen mit einer Handvoll Tenniskumpels im Vereinslokal bei Pizza und Bier. Damals echauffierte sich vor allem der Innenminister über Personen, die partout nicht vor Treffen im privaten Rahmen absehen wollten. Wörtlich meinte er: „die Polizei ist hier konsequent im Einsatz und wird weiter auch vermehrt darauf achten, durch noch stärkere Präsenz, dass die Anordnungen des Gesundheitsministeriums (...) auch tatsächlich eingehalten werden“.

 

Peinlich, dass das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich in der vergangenen Woche geurteilt hat, dass solche „Corona-Partys“ überhaupt nie verboten gewesen waren. Im Juristendeutsch klingt das so: „Der Aufenthalt in der Wohnung eines befreundeten Ehepaares ist von den Bestimmungen der Verordnung des BM für Gesundheit nicht umfasst, da diese Wohnung kein „öffentlicher Ort“ ist. Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot durch die gegenständliche Verordnung.“

 

Spannend ist in diesem Zusammenhang die Frage, welche Konsequenzen der Bundespräsident auf Grund des von ihm eingestandenen Bruchs der Corona-Sperrstunde bei einem Wiener Nobel-Italiener ziehen wird. Orientiert er sich an der gelebten Praxis des Wirtschaftsministeriums, das vor einigen Wochen auch wegen solch einer Zusammenkunft in die Schlagzeilen geraten war, gar keine.

 

Auch der Auftritt von Sebastian Kurz im Kleinwalsertal Mittwochabend passt ins Bild, zumal der Kanzler die eigenen Regeln gegen das Coronavirus wie Abstandhalten und Maskenpflicht nicht einhielt.

 

An diesen kleinen Beispielen wird deutlich, mit welch unterschiedlichem Maß gemessen wird. Was bei den Machthabern zu kleinen Fehlern heruntergespielt wird, führt beim Bürger zu Verwaltungsstrafverfahren.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert per Erlass sicher zu stellen, dass alle Verwaltungsstrafverfahren die auf Basis von Covid-19-Verordnungen und Gesetzen eingeleitet wurden, eingestellt werden. Bereits bezahlte Strafgelder sind rückzuerstatten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuzuweisen.