620/A XXVII. GP

Eingebracht am 29.05.2020
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Antrag

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA,,
Kolleginnen und Kollegen,

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Änderung des Bundesgesetzes über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie, BGBl. I Nr. 23/2020, Artikel 28, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 2 lautet:

„(2) Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Dezember 2020 außer Kraft.“

Begründung:

Es soll weiterhin gewährleistet werden, dass – da zur Zeit noch nicht absehbar ist, wann die Verpflichtung zum Tragen vom MNS-Masken ausläuft solche Masken in ausreichendem Maße hergestellt werden können und zur Verfügung stehen und im   Lichte des Umstandes, dass es dabei nicht um medizinische Anwendung, sondern lediglich um eine ausreichende Zusatzbarriere im Alltagsgebrauch geht, ist es angemessen, die für diesen Zweck   eingesetzten Masken von den strengen Zertifizierungskriterien des Medizinproduktegesetzes (MPG) und des Maschinen–Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetzes (MING) auszunehmen.

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf eine Erste Lesung dem Budgetausschuss zuzuweisen.