620/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 29.05.2020 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Änderung des Bundesgesetzes über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie) |
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Hinweis der ParlDion: das Entfernen der Klammer am Ende des Gesetzestitels könnte nur mittels eines entspr. Abänderungsantrages beantragt werden. |
Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Das Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie, BGBl. I Nr. 23/2020, Artikel 28, wird wie folgt geändert: |
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1. § 2 Abs. 2 lautet: |
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(2) Dieses Bundesgesetz tritt nach Ablauf von drei Monaten nach seinem Inkrafttreten außer Kraft. |
„(2) Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Dezember 2020 außer Kraft.“ |
(2) Dieses Bundesgesetz tritt |