630/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 29.05.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Kucher,

Genossinnen und Genossen

betreffend Ausfallshaftung des Bundes für die Krankenversicherung

 

Die Corona-Krise zieht mit der Wirtschaft auch die Krankenversicherung tief ins Minus. Aufgrund der gestiegenen Arbeitslosigkeit fehlen der gesamten Sozialversicherung für 2020 rund 400 Mio. Euro wegen geringerer Beitragseinnahmen. Rund 80 Mio. entfallen davon auf die ÖGK.

Noch größer ist die Unsicherheit in Bezug auf die gesetzlich durchgeführten Beitragsstundungen für die Betriebe. Rund 880 Mio. Euro wurden bisher (März und April) an Beiträge gestundet. Davon entfallen auf die ÖGK rund 170 Mio. Euro. Dies wird sich in den kommenden Monaten voraussichtlich fortsetzen.

Gestundete Beiträge sind solange kein Problem, solange damit zu rechnen ist, dass diese auch irgendwann geleistet werden. Wenn aber durch viele Insolvenzen, diese gestundeten Beiträge nicht mehr geleistet werden können und abgeschrieben werden müssen, bekommt die ÖGK ein wirklich großes Problem.

Die Finanzierung dieser Wirtschaftskrise und der damit verbundenen Beitragsausfälle kann nicht auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen erfolgen. Es darf weder zu Leistungskürzungen, noch zu weiteren Selbstbehalten oder Beitragserhöhungen kommen. Ansonsten droht aus der Corona-Krise eine zweite Gesundheitskrise zu werden, mit massiven Folgenkosten und Unterversorgung von PatientInnen.

Gerade die letzten Wochen und Monate haben gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierendes Gesundheitssystem ist. Die Krankenversicherung leistet dabei einen unverzichtbaren Beitrag, der sicherstellt, dass alle Versicherten gleichermaßen ihre erforderlichen Leistungen erhalten. Das muss auch in Zukunft gewährleistet sein. Die Versäumnisse der Corona-bedingten Minderangebote der Gesundheitsdienste müssen jetzt rasch und ausschließlich aufgrund ihrer Dringlichkeit aufgeholt werden.

Die Aussage von Bundeskanzler Kurz: „Koste es was es wolle!“ muss gerade bei der Gesundheitsversorgung mit Leben erfüllt werden. Der Staat muss daher seine Verantwortung wahrnehmen und eine Ausfallshaftung für die Krankenversicherung garantieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, eine Ausfallshaftung des Bundes für nicht einbringliche Beiträge und Beitragsmindereinnahmen aufgrund der COVID-19-Krise im Vergleich zum Beitragsaufkommen vor Beginn der COVID-19- Krise zu garantieren und dem Nationalrat eine entsprechende Gesetzesvorlage zu übermitteln.“

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss