641/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter

Genossinnen und Genossen

 

Betreffend: Schaffung eines Beteiligungsfonds nach Wiener Vorbild

 

Viele Unternehmen haben durch die Corona Krise empfindliche Verluste hinnehmen müssen. Haftungen und Garantien bzw. Kredite werden in vielen Fällen nicht ausreichend sein, um das Überleben eines Betriebs sicherzustellen. Nach deutschem und Wiener Vorbild soll der Bund daher einen Beteiligungsfonds schaffen. Der Fonds soll sich an Unternehmen beteiligen, die neben liquiditäts- auch kapitalstärkende Maßnahmen benötigen. Dabei sind unterschiedliche Konstruktionen denkbar – von einer echten Beteiligung bis zu einer stillen Beteiligung bzw. Golden-Share Konstruktionen. Der Staat soll hier nicht als Unternehmer agieren, sondern eben als Kapitalgeber.  

 

Ein solcher Beteiligungsfonds hätte keine negativen Auswirkungen auf das Budgetdefizit– er wäre defizitneutral. Zudem wäre sichergestellt, dass die österreichischen SteuerzahlerInnen nicht nur die Verluste für die Unternehmen übernehmen, sondern dort wo es möglich ist auch an künftigen Gewinnen von Unternehmen – die jetzt mit öffentlichen Geldern gerettet werden – zu partizipieren.

 

Nach dem Wiener Modell soll eine Maximalbeteiligung von 20 Prozent sowie eine maximale Beteiligungsdauer von 7 Jahren vorgesehen werden. Der Fonds sollte idealerweise beim AWS angesiedelt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Beteiligungsfonds nach Vorbild des Wiener Modells (ua. Befristung von 7 Jahren und Maximalbeteiligung von 20 Prozent) zu schaffen, um Unternehmen – neben Krediten und Haftungen – auch in Zeiten der Corona-Krise mit kapitalstützenden Maßnahmen unter die Arme zu greifen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss