655/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

betreffend Prüfung der Zusammenlegung von Kunstuniversitäten

 

 

Das Universitätsgesetz 2002 sieht im § 140a vor: Zwei oder mehrere Universitäten können durch Bundesgesetz vereinigt werden

 

Die Universität für angewandte Kunst Wien gibt in ihrer Wissensbilanz 2018 folgende Zahlen bekannt:

 

-       Absolventen 2017/18: 194

-       Studierende: 1714 (Stand per WS 2018/19)

-       Personal 414,8 JVZÄ per 31.12.2018, davon 177,1 in Planung, Service und Verwaltung

 

 

Die Akademie der bildenden Künste Wien gibt in ihrer Wissensbilanz 2019 folgende Zahlen bekannt:

 

-       Abschlüsse 2018/19: 237 (davon 26 mit Masterabschluss)

-       Studierende: 1522 (Stand per WS 2019/20)

-       Personal 175 414,8 JVZÄ per 31.12.2019, davon 145,71 allgemeines Personal

 

Beide verzeichnen wenig Abschlüsse und ein hohes Ausmaß an nicht wissenschaftlichen Personal.

 

 

Auch haben diese beiden in Wien ansässigen Kunstuniversitäten ähnliche inhaltliche Ausrichtungen. So schreibt die Akademie der bildenden Künste in ihrem Mission Statement:

 

Wir bieten unseren rund 1.500 Studierenden ein Lehrspektrum, das von der Malerei und Skulptur über Fotografie bis hin zu Video, Performance und konzeptueller Kunst reicht und auch Architektur, Bühnengestaltung und Konservierung-Restaurierung umfasst

 

Die Angewandte bietet ebenfalls Architektur, Bühnengestaltung, Skulptur, Fotografie, … an.

 

In Zeiten knapper Budgets ist es notwendig, die aktuelle Universitätsstruktur regelmäßig zu hinterfragen und Optimierungspotentiale zu suchen. So war bereits im türkis-blauen Regierungsprogram 2017 festgeschrieben:

 

Um unsere Hochschulen mit ihren Exzellenzfeldern international sichtbarer und damit wettbewerbsfähiger zu machen, sollen Strukturreformen und Standortoptimierungen bis hin zu möglichen Zusammenlegungen von Hochschulen geprüft werden.

 

 

 

Ein erster Schritt dazu wäre nun zu prüfen, ob die stets in Diskussion stehende Doppelgleisigkeit der beiden oben erwähnten Wiener Kunstuniversitäten noch zeitgemäß ist.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2020 einen Bericht über die Vor- und Nachteile eine etwaige Zusammenlegung der Akademie der bildenden Künste Wien und der Universität für angewandte Kunst Wien vorzulegen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss ersucht.