658/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Christian Ries, Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Senkung der Überziehungszinsen bei Banken auf fünf Prozent

 

Arbeiterkammer fordert Zinssatz-Senkung bei Kontoüberziehungen

Der günstigste Zinssatz für ein Minus beträgt 5,375 Prozent, der höchste 13,5 Prozent.

 

Viele Menschen haben aufgrund der Corona-Krise weniger Einkommen, weil sie in Kurzarbeit sind oder ihren Job verloren haben. „Da bleibt oft nur, das Konto zu überziehen“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Ein Minus am Konto kommt teuer.“ Daher verlangt die AK einen verbraucherfreundlichen Corona-Zinssatz für ein Minus am Konto für ein Jahr - maximal fünf Prozent.

Zudem fordert die AK ein Aussetzen von „Strafzinsen“, wenn der Kontorahmen überzogen wird. Banken sollen den Kontorahmen auch nicht überraschend kürzen oder kündigen.

Die Zinsen für Kontoüberziehungen sind sehr hoch. Das zeigen alle AK-Tests der vergangenen Jahre über die Konditionen auf Girokonten - trotz negativer Zinssätze des für viele Finanzverträge maßgeblichen Euribor-Satzes.

„Für die Banken sind die Zinsen der Kontoüberziehung ein gutes Geschäft, für die Bankkundinnen und Kunden ist es ein teures Geschäft“, sagt AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Die AK verlangt von den Banken, dass sie - gerade in der Corona-Krise - ihren BankkundInnen mit vergünstigten Konditionen zur Seite stehen. Sie sollten jenen Kundinnen und Kunden entgegen-kommen, die ihren Lebensunterhalt unter anderem mit Kontoüberziehungen finanzieren müssen.

„Eine Kontoüberziehung kostet im Schnitt 10,5 Prozent und bei einer Überschreitung des Rahmens, die in Coronazeiten noch öfter notwendig sein wird, gibt es noch einen weiteren Zinsaufschlag“, sagt Zgubic. „Die Zinsen für Guthaben am Konto sind hingegen de facto null.“ Der günstigste Zinssatz für ein Minus beträgt 5,375 Prozent, der höchste 13,5 Prozent. Zum Vergleich: Die Zinsen für neu abgeschlossene Konsumkredite sind - laut Statistik der Österreichischen Nationalbank - mit 5,06 Prozent verzinst (Februar 2020).

Die AK fordert: Die Banken sollen ihren KundInnen mit einem Corona-Zinssatz für Kontoüberziehungen entgegenkommen. „Es ist ein fairer Beitrag der Bank, wenn sie die teuren Überziehungszinsen - im Schnitt 10,5 Prozent pro Jahr - halbieren und keinen Überschreitungszins verlangen. Der Corona-Sonderzinssatz soll also fünf Prozent betragen, fix auf ein Jahr sein und damit nicht teurer sein als ein Konsumkredit“, sagt Zgubic.

Der Corona-Zinssatz soll vor allem jenen Bankkunden durch die Krise helfen, die auf die Kontoüberziehung angewiesen sind. Außerdem sollte der Überschreitungszins, etwa vier Prozent, entfallen, wenn der vereinbarte Kontorahmen - meist in der Höhe von zwei bis vier Monats-Nettogehältern - über-zogen wird.

„Die Banken, die in den vergangenen Jahren hohe Gewinne verzeichneten, sollen aus der Krise kein Zusatzgeschäft bei Kontoüberziehungen machen“, sagt Zgubic. In der AK-Beratung melden sich immer wieder Konsumenten, die davon berichten, dass der Kontorahmen von der Bank überraschend gekürzt oder zur Gänze gekündigt wurde. „Die Banken sollten für zumindest ein Jahr keine einseitigen, überraschenden Rahmenkürzungen oder -kündigungen vornehmen. Es geht darum, dass Bankkundinnen und -kunden Sicherheit haben, was ihre Finanzen anbelangt.“

 

In diesem Zusammenhang ist es aber notwendig, dass der Konsumentenschutzminister seine Ressortverantwortlichkeit endlich ernst nimmt, und eine entsprechende gesetzliche Grundlage für die Regulierung und damit Absenkung der Überziehungszinsen schafft. Diese Regulierung sollte eine marktkonforme Absenkung der Überziehungszinsen für die Konsumenten auf fünf Prozent zum Inhalt haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine entsprechende Regulierung im Sinne einer marktkonformen Absenkung der Überziehungszinsen für Konsumenten bei Banken auf fünf Prozent zum Inhalt hat.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Konsumentenschutz beantragt.