662/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 17.06.2020
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EntschlieSSungsantrag
der
Abgeordneten Mag. Sybille
Hamann, Mag. Dr. Rudolf Taschner, Heike Grebien,
Kira Grünberg
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Prüfung der erweiterten Zulassung von Menschen mit Behinderungen in BMHS und Kollegs (BAfEP) für die Ausbildung zu Elementarpädagoginnen und -pädagogen bzw. zur pädagogischen Assistenz
Die Elementarpädagogik stellt einen wichtigen Schritt in der Entwicklung von Kindern in Österreich dar. Immer mehr Eltern nutzen das Angebot einer professionellen Bildung und Betreuung in Kindergärten und Kindertagesstätten, welches sich unter anderem daran zeigt, dass die Kinderbetreuungsquoten in den letzten Jahren stetig steigen. Im Bereich der Kinder zwischen 0 und 2 Jahren ist die Kinderbetreuungs-quote seit 2010 um 10%, im Bereich der Kinder zwischen 3 und 5 Jahren um knapp 5% gestiegen. Der steigende Bedarf an Kinderbildungs- und -betreuungsplätzen geht somit mit einem erhöhten Bedarf an Personal im Feld der Elementarpädagogik einher.
Die Bildungsanstalten für Elementarpädagogik bieten eine 5-jährige berufsbildende Ausbildung, die sowohl die Ablegung der Reifeprüfung als auch die Berufsberechtigung zur gruppenführenden Kindergartenpädagogin bzw. zum gruppenführenden Kindergartenpädagogen umfasst. Ebenso besteht seit September 2019 die Möglichkeit eine dreijährige Fachschule für pädagogisches Assistenzpersonal zu absolvieren, um als pädagogisch qualifizierte Assistenz den elementarpädagogischen Alltag mitzugestalten.
Die Prüfung einer möglichen Öffnung der Ausbildung soll zeigen, welche Möglichkeiten bestehen, um neue Personengruppen, wie etwa Menschen mit Behinderungen für diese Berufssparte zu begeistern und eine verantwortungsvolle wie auch qualifizierte Ausbildung für den herausfordernden Bereich der Elementarpädagogik sicherzustellen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ersucht, eine erweiterte Zulassung von Menschen mit Behinderungen in BMHS und Kollegs (BAfEP) für die Ausbildung zur Elementarpädagogin bzw. zum Elementarpädagogen bzw. zur pädagogischen Assistenz zu prüfen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.