665/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans Menschenrechte

 

Bereits im Jahre 2014 wurde begonnen - im Einklang mit dem damaligen Regierungsprogramm 2013-2018 von SPÖ und ÖVP - einen Prozess zur Erstellung eines Nationalen Aktionsplans Menschenrechte (NAP-Menschenrechte) ins Leben zu rufen. Dabei sollten unter Einbindung von BKA, BMEIA, Volksanwaltschaft und NGOs die bereits bestehenden sektoriellen Nationalen Aktionspläne durch den neuen NAP-Menschenrechte in einen gemeinsamen Rahmen gestellt und die zahlreichen an Österreich gerichteten Empfehlungen internationaler Gremien umgesetzt werden. Bedauernswerterweise steht dieser wichtige Prozess allerdings seit Ende 2016 weitgehend still. Nun wurde das Thema jedoch ins Regierungsprogramm der aktuellen Regierung von ÖVP und Grünen unter dem Kapitel Innere Sicherheit wieder aufgenommen: "Erarbeitung und Beschluss eines nationalen Aktionsplans für Menschenrechte in Österreich. Erarbeitung, Beschlussfassung und Umsetzung eines Aktionsplans Menschenrechtsbildung unter Berücksichtigung der Entschließung der Vereinten Nationen und als wesentlicher Teil des Aktionsplans für Menschenrechte" (siehe Unterkapitel "Gute Rahmenbedingungen für eine moderne Polizei", S. 212).

Derzeit wird die alle fünf Jahre stattfindende Überprüfung der Menschenrechtslage in Österreich im Rahmen des Universal Periodic Review (UPR) beim UN-Menschenrechtsrat durchgeführt. Im Zuge dessen hat die Österreichische Liga für Menschenrechte am 9. Juni 2020 die Gemeinsamen Stellungnahme der Zivilgesellschaft, an der sich direkt oder über ihre Dachorganisationen mehr als 250 Organisationen beteiligt haben, präsentiert. Darin wird die vor Jahren erfolgte Beendigung des Dialogs zwischen Regierung und Zivilgesellschaft bezüglich eines NAP-Menschenrechte kritisiert und als eine der zentralen Forderungen die Ausarbeitung eines umfassenden Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte angeführt. Vor diesem Hintergrund und im Lichte der Mitgliedschaft Österreichs im UN-Menschenrechtsrat für die Funktionsperiode 2019-2021 wäre eine Wiederaufnahme des Prozesses zur Ausarbeitung eines Aktionsplans dringender denn je.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans Menschenrechte binnen eines Jahres abzuschließen und diesen dem Nationalrat vorzulegen. Im Rahmen der Ausarbeitung sind Vertreter_innen der Zivilgesellschaft und der Ausschuss für Menschenrechte jedenfalls einzubinden." 


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.