667/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Offenlegung der anonymisierten Pensionskontodaten für die Wissenschaft

Aufbau des individuellen Pensionskontos

Die individuellen Pensionskonten sind wie in der nachfolgenden Tabelle aufgebaut. Dabei sind jährliche Beitragsgrundlagen, Teilgutschriften, Aufwertungszahlen und Gesamtgutschriften enthalten. Den individuellen Pensionskonten sind natürlich auch die Indikatoren Geschlecht und Geburtsjahrgang zugeordnet. Schlussendlich lassen sich mit den Einzeldaten der Pensionskonten relativ leicht aggregierte, jährliche Durchschnittswerte ermitteln. Anhand dieser Merkmale und Aufzeichnungen lassen sich aufgrund der langen Zeitreihen relativ gut Trends ableiten. Im Falle von negativen Trends könnte dabei sehr schnell gegengesteuert werden. Dazu braucht es aber zunächst eine gewisse Datenoffenlegung für die entsprechende Analyse.

 

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Lange Zeitreihen für die Wissenschaft interessant - Generationeneffekte

Da die Beitragsgrundlagen für Personen ab dem Jahrgang 1955 in den individuellen Pensionskonten abgelegt werden, sind Zeitreihen ab 1970 möglich. Auf Basis dieser langen Zeitreihen lassen sich neben den Alters- und Periodeneffekten auch Kohorteneffekte (Jahrgangseffekte bzw. Generationeneffekte) sehr schön darstellen (1). Diese Kohorteneffekte können Veränderungen zwischen den Jahrgängen bzw. Generationen verdeutlichen, auf die gegebenenfalls rechtzeitig reagiert werden muss. Da seitens der Sozialversicherung und des Sozialministeriums keine wissenschaftliche Nutzung der Daten stattfindet, die publiziert wird, müssen die Daten in anonymisierter Form schnellstmöglich für die Wissenschaft freigegeben werden. Im Idealfall angereichert um sozioökonomische und weitere geeignete Daten.

 

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Kohorte_(Sozialwissenschaft)

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, schnellstmöglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit die Pensionskontodaten, angereichert um sozioökonomische und weitere geeignete Daten, in anonymisierter Form für die Wissenschaft offengelegt werden." 


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.