673/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Unverzügliche Bearbeitung der Anträge aus dem Familienhärtefonds

 

Familien wird in Zeiten von Covid19 viel zugemutet und stellt sie vor beispiellose finanzielle Herausforderungen. Der Corona-Familienhärteausgleich wurde daher initiiert, um Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, rasch und unbürokratisch eine finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Pandemiefolgen zu gewähren. Obwohl schon zu Beginn auf massive Mängel in der Ausgestaltung des Familienhärtefonds aufmerksam gemacht wurde, ist nur ein geringer Teil an die Familien ausbezahlt worden. Sowohl der Zugang, als auch die Abwicklung der Hilfen sind extrem langwierig, intransparent und bürokratisch. Dabei ist es gerade in Zeiten der Corona-Krise so bedeutend, Familien, die in Not geraten sind, unverzüglich zu unterstützen!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, wird aufgefordert, unverzüglich für eine zeitnahe und rasche Bearbeitung der Anträge aus dem Corona Familienhärtefonds zu sorgen"  



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.