681/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Michael Bernhard, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Covid-bedingte Anpassung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld für Unternehmer_innen

Die eingeleiteten Maßnahmen der Bundesregierung, um auf die Covid-19 Pandemie zu reagieren, haben nicht nur zum sozialen Stillstand geführt, sondern auch das Wirtschaftsleben stillgelegt. Dadurch sind unzählige Selbständige mit wirtschaftlichen Problemen und hohen Einkommensverlusten konfrontiert. Viele von ihnen sind auf Unterstützungszahlungen aus dem Härtefallfonds oder ähnlichen Fördertöpfen angewiesen. Eine zusätzliche Benachteiligung trifft nun jene Unternehmer_innen, die kommendes Jahr ein einkommensabhängiges Kinderbetreuuungsgeld beziehen möchten. Im Unterschied zu unselbständigen Personen, die aufgrund von Kurzarbeit Einkommensverluste zu verbuchen haben, haben Einkommensverluste von Selbständigen aufgrund der Covid-Krise massive Auswirkungen auf die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Laut der Informationsseite des BMAFJ ergeben sich aufgrund der Kurzarbeit keine Änderungen für unselbständig Beschäftigte, da hinsichtlich der Berechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes das Wochengeld herangezogen wird, wobei das Wochengeld selbst aus den Einkünften vor der Kurzarbeit berechnet wird. Die Höhe des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes beträgt grundsätzlich 80 Prozent des Wochengeldes. Zusätzlich wird eine weitere Berechnung durchgeführt – die sogenannte Günstigkeitsrechnung. Hier werden die Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes herangezogen (Z 1 § 8b Kinderbetreuungsgeldgesetz). Für Unternehmer_innen wird somit der Einkommenssteuerbescheid mitsamt allen Covid-bedingten Verlusten herangezogen, beziehungsweise das für Selbstständige vorgesehene geringere Wochengeld. Dieses fixe Wochengeld ist jedoch ein einkommensunabhängiger Fixbetrag, welcher für viele eine deutliche Verschlechterung zum Einkommen vor der Coronakrise beziehungsweise zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld entsprechend dem Einkommen vor der Covid19-Krise darstellt. Hier besteht eine beträchtliche Schlechterstellung von Unternehmer_innen, welche ohnehin schon mit unzähligen finanziellen Problemen zu kämpfen haben und nun auch in diesem Bereich unverschuldet Nachteile erleiden müssen.

Somit wäre es dringend angebracht, die Berechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuuungsgeldes für Unternehmer_innen so anzupassen, dass die Covid-bedingten Einkommensverluste ausgeglichen werden und es somit zu keiner Benachteiligung gegenüber unselbständigen Personen kommt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Novelle des KBGG vorzulegen, in welcher die Berechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes die Covid-bedingten Einkommensverluste für Unternehmer_innen ausgleicht."  

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.