682/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umgehende Abschaffung oder ökologische Umgestaltung umweltschädlicher Subventionen

 

Die Republik Österreich befindet sich inmitten zweier Krisen: Einerseits droht kurz- und mittelfristig eine durch die COVID-19 Pandemie verursachte Wirtschaftskrise, welche sich bereits durch einen Konjunktureinbruch und einen massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit manifestiert. Andererseits drohen der Klimawandel und seine Folgen langfristig katastrophale globale Konsequenzen mit sich zu ziehen. Auch hier sind durch messbare Temperaturanstiege, Trockenheit und extreme Wetterereignisse erste Auswirkungen zu spüren, welche je nach Temperaturanstieg mehr oder weniger drastisch zunehmen werden. 

Während auf europäischer Ebene die klimapolitischen Zielsetzungen sowie das als "Green Deal" bekannte Maßnahmenpaket im Kontext der COVID-19 Wirtschaftskrise bereits als eine Art nachhaltiges Konjukturpaket interpretiert wird, fehlt noch ein klares Bekenntnis der Österreichischen Bundesregierung die jetzt notwendigen Konjukturbelebungsmaßnahmen mit klimapolitischen Zielsetzungen und der notwendigen Neuorientierung der Wirtschaft und politischen Rahmenbedingungen zu verbinden. Gleichzeitig ist auch die Frage der Finanzierung von Maßnahmen für Konjunkturbelebung und Klimaschutz sowie die entsprechende Budgetierung zentral. Es gilt sowohl auf europäischer, als auch auf nationaler Ebene das Budget auf die Bewältigung beider Krisen anzupassen und jene Ausgaben, die hier kontraproduktiv wirken, umgehend zu entfernen.

Das Regierungsprogramm sah die Evaluierung und Abschaffung oder Umgestaltung umweltschädlicher Subventionen bis 2022 und bis dahin den Einsatz einer Task-Force vor. Allerdings ist aufgrund des durch die COVID-19 Krise verursachten Konjunktureinbruchs und der unmittelbar notwendig gewordenen langfristigen, nachhaltigen Weichenstellung in Wirtschaft, Mobilität und Infrastruktur ein ambitionierterer Zeitplan klima- und wirtschaftspolitisch unabdingbar. Je nach Studie, Schätzung bzw. Definition gibt die Republik zwischen 3,5 und 4,7 Mrd. Euro jährlich für umweltschädliche Subventionen aus. Es ist angesichts der Bewältigung beider Krisen und der entsprechenden budgetären Mehrbelastung politisch hochgradig unverantwortlich für die Abschaffung wie geplant bis 2022 zu warten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem BMF bereits 2021 die Abschaffung oder ökologische Umgestaltung sämtlicher umweltschädlicher Subventionen und Fördermechanismen einzuleiten."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.