689/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Julia Herr, Christoph Matznetter

Genossinnen und Genossen

 

betreffend: Einführung einer Reparatur-Prämie von 300 Euro pro Jahr

 

Herstellen, Konsumieren, Verbrauchen und Wegwerfen - dieser wiederkehrende Kreis bedeutet einen hohen Ressourcenverbrauch. Auch ein weitreichendes Recycling weggeworfener Produkte ist hier kein ausreichender Ausgleich. Nur eine längere Nutzung von Produkten - insbesondere Haushaltsgeräten, aber beispielsweise auch Fahrrädern und Smartphones - bedeutet einen geringeren Ressourcenverbrauch und damit einen sinnvollen Beitrag für einen sorgsameren und nachhaltigeren Umgang mit unserem Planeten. Da Produkte durch ihre Nutzung jedoch verschleißen, können sie kaputtgehen. Hier muss das Prinzip „Reparieren statt Wegwerfen“ gestärkt werden!

 

Die Verantwortung für den aktuell sehr ressourcenintensiven Prozess ist nicht allein bei der Konsumentin oder dem Konsumenten zu suchen. Herstellende Firmen haben ein finanzielles Interesse daran regelmäßig neue Geräte zu verkaufen - auch an die selbe Konsumentin oder den selben Konsumenten. Manchmal liegt der Preis für ein neu gekauftes Produkt gar unter den Kosten für eine Reparatur, auch wenn mit letzterer die Nutzungsdauer noch wesentlich verlängert werden könnte. Um die Reparatur gegenüber dem Neukauf zu stärken, soll daher eine bundesweite Reparatur-Prämie eingeführt werden. Einzelne Bundesländer führten solche Prämien oder Boni bereits ein, teilweise mit zeitlicher Begrenzung. Eine bundesweite Reparatur-Prämie ist eine Ergänzung zu den bundesländerspezifischen Programmen.

 

Gerade auch im Zuge der Corona-Krise macht eine Reparatur-Prämie Sinn. Viele Haushalte müssen mit Einkommenseinbußen kämpfen. Wenn in dieser Situation die Waschmaschine plötzlich nicht mehr funktioniert, kann das ein weiterer finanzieller Schlag sein. Auch Unternehmen müssen herbe Verluste einstecken. Darüber hinaus befinden sie sich im Wettbewerb mit internationalen Konzernen, die sich Rohstoffe zu Dumpingpreisen und niedrige Löhne in Schwellenländern zu Nutze machen. Eine Reparatur-Prämie hilft beiden: Geht die Waschmaschine kaputt, wird die Reparatur günstiger, zusätzlich steigt die Nachfrage für lokale Reparaturbetriebe, Handwerker und Handwerkerinnen.

 

Damit auch die Reparatur größerer Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Geschirrspüler) möglich ist, soll die Prämie 50% von maximal 600 Euro Reparaturkosten pro Person und Jahr betragen. Um das Geld zu erhalten, muss die Reparatur von einem dafür gelisteten Betrieb durchgeführt und die Rechnung eingereicht werden. Das dafür benötigte Reparaturregister muss online einsehbar und benutzerInnenfreundlich gestaltet werden. Für die rasche Einrichtung kann auf bestehende Reparaturregister (z.B. Reparaturführer Salzburg) zurückgegriffen werden. Um die Abwicklung einfach und rasch zu ermöglichen, sollten Rechnungen auch online eingereicht werden können.

 

Reparatur steht nicht nur preislich in Konkurrenz zum Kauf eines neuen Produkts, auch Werbung vermittelt tagtäglich den Neukauf — mit seinen Moden und neuesten Modellen — als Normalität. Daher muss die Reparatur-Prämie von einer Informationskampagne begleitet werden, um die Reparatur von Haushaltsgeräten, aber auch Smartphones, beim lokalen Reparaturbetrieb als bessere Alternative zum Neukauf ins Bewusstsein zu rücken.

 

Eine Reparatur-Prämie ist damit sowohl ein sinnvoller Beitrag um den Ressourcenverbrauch zu senken, sondern auch, um Haushalten und Unternehmen zu unterstützen.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Reparatur-Prämie von 50% der Gesamt-Reparatursumme von maximal 600 Euro pro Person und Jahr vorsieht. Zur Abwicklung braucht es die Einrichtung eines online einsehbaren Reparaturregisters mit gelisteten Reparaturbetrieben und die Möglichkeit Anträge über eGovernment einzureichen. Die Einführung der Reparatur-Prämie ist von einer bewusstseinsstärkenden Informationskampagne zu begleiten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss