694/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Erwin Angerer, MMag. DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend Steuerbefreiung bei der Schadholzverwertung

 

Die heimischen Waldbauern stehen vor der Herausforderung, gleichzeitig die Corona-Folgen wie auch Billigholzimporte, eine zunehmende Borkenkäferbelastung und die Auswirkungen der Sturmschäden und die daraus entstehenden Schadholzmengen zu bewältigen.

 

Aktuellen Schätzungen (für das Jahr 2019) auf Basis der Angaben der LKÖ zufolge ist damit zu rechnen, dass „das Volumen der durch Käfer geschädigten Bäume in Österreich heuer einen neuen Rekordwert von 5,5 Mio fm erreichen [wird]. Dies würde eine Zunahme von 10,2% zu 2018 bedeuten“ (Spannlang für forstzeitung.at, 6.1.2019: https://www.forstzeitung.at/aktuelles/2019/12/oesterreich--schadholz-auf-10-mio--fm-geschaetzt.html).

 

2019 förderten die Niederschlagsdefizite und die hohen Temperaturen die Entwicklung der rindenbrütenden Borkenkäfer, sodass sich bis zu 3 Generationen entwickeln konnten, was zu einem Vielfachen der Schadholzmengen von Normaljahren führt. In den Jahren zuvor hinterließen zudem viele Stürme Unmengen an Schadholz in Österreichs Wäldern. Ende 2017 entstanden allein in Unterkärnten 460.000 Festmeter Schadholz durch das Sturmtief Yves und forderten gemeinsam mit dem Sommersturm im August 2017 insgesamt in Kärnten über eine Million Festmeter Schadholz. Ebenfalls 2017 warf das Sturmtief Herwart im Oktober allein auf ÖBf-Flächen 350.000 Festmeter Holz - fast die Hälfte der gesamten Holzmenge war in diesem Jahr Schadholz. 2018 waren in Kärnten und Osttirol insgesamt rund 4.300 Hektar Waldfläche von Windwurf mit einer Schadholzmenge von ca. 2 Mio. Kubikmeter im Zuge des Sturmtiefs Vaia betroffen. Das Gail-, Gitsch- und Lesachtal und insbesondere der Bezirk Hermagor wurden besonders in Mitleidenschaft gezogen, hier gab es einen Schadholzanfall von rund 500.000 Erntefestmetern (EFM).

 

In Folge solcher Extremwetterereignisse ist es besonders wichtig, eine rasche Aufarbeitung des Holzes sicherzustellen, um die Potenzierung der Schäden durch Borkenkäfer zu vermeiden. Die Holzbringung in den Wäldern ist oftmals jedoch unmöglich, da sie aufgrund ihrer Lage schwer erreichbar sind oder dies mit extrem hohen Kosten verbunden wäre. Die Waldbesitzer stehen mit dem Rücken zur Wand: Gelingt es ihnen, das Schadholz zu verbringen, sind sie mit einem Holzmarkt konfrontiert, dem es aktuell sehr schlecht geht. Die großen Schadholzmengen der letzten Jahre haben zu einer Drosselung der Holzzufuhr seitens der Sägewerke geführt, gleichzeitig werden Billighölzer aus dem Ausland importiert. Währenddessen verrotten die Schadhölzer in den heimischen Wäldern und begünstigen die Ausbreitung von Schädlingen wie dem Borkenkäfer.

 

Der Klimawandel verschärft somit die Lage zusehends und die Bäume sind anfälliger für Borkenkäfer, sodass allein in Niederösterreich 2019 2,2 Mio. Festmeter Schadholz aufgrund von Borkenkäfer angefallen sind, 2018 waren es österreichweit 9 Mio. Festmeter Schadholz, in Kärnten waren 920.000 EFM im Zuge von Sturmereignissen 2018 (Sturm VAIA) angefallen. Jahre, in denen lange Hitze- und Trockenperioden vorherrschen und von plötzlichen Sturmtiefen abgelöst werden, führen zu enormen Schadholzmengen, die biotischer (Käfer) bzw. abiotischer (Sturm, Schnee) Natur sind. Für viele Waldbesitzer ist es kaum möglich, dies Schadhölzer zu verarbeiten, weshalb Unmengen verrotten und gleichzeitig Billigholz aus dem Ausland importiert wird. Besonders hinderlich hierbei ist für viele Forst- bzw. Landwirte – sei es in Form von Agrargemeinschaften oder bei Privaten -, dass sie bei Weiterverwertung des unverschuldet entstandenen Schadholzes zusätzlich steuerpflichtig werden (KeSt oder ESt). Neben dem Ärger, der durch die Schadholzmengen entsteht, und den hohen Investitionen in Maschinen und Arbeitskraft bei der Weiterverarbeitung des Schadholzes, werden viele für umweltfreundliches Engagement steuerlich „bestraft“. Während also bspw. Förderungen zur Errichtung von Nasslagern oder wie in Kärnten im Sinne einer Bringungsförderung zur Verfügung gestellt werden und zusätzliche Investitionen in den Schutzwald getätigt werden, werden die, die die Folgen potentieller Schadereignisse beseitigen müssen, weiterhin steuerlich benachteiligt.

 

„Wenn wir in unseren Wald investieren – investieren wir in unsere Zukunft“, so Bundesministerin Elisabeth Köstinger im April 2019 (https://www.bmlrt.gv.at/service/ presse/forst/2019/Köstinger--Wiederaufforstung-steht-im-Fokus.html). Das heißt, Waldschutz ist immer auch Klimaschutz. Die Gesundheit der Wälder wirkt sich massiv auf Möglichkeiten zur Stabilisierung des Klimas aus, da sie den größten Kohlenstoffspeicher auf dem Festland darstellen. Es ist daher eine unverrückbare Tatsache, dass der Erhalt der bestehenden Wälder einer der wichtigsten und effektivsten Beiträge zum Klimaschutz darstellt.

 

Das muss aber auch bedeuten, dass unbedingt jene Menschen unterstützt und finanziell entlastet werden müssen, die für den Erhalt unserer Wälder verantwortlich zeichnen, weshalb es hier eine sofortige steuerliche Berücksichtigung braucht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der bei der Verwertung von Schadhölzern eine rechtsformunabhängige Befreiung von der Einkommensteuer bei natürlichen Personen bzw. von der KESt bei Agrargemeinschaften rückwirkend ab dem 1.1.2018 eingeführt wird.“

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuss zuzuweisen.