704/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.06.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl,

Genossinnen und Genossen

betreffend Rückerstattung von Studienbeiträgen für das Sommersemester 2020

Seit Beginn der Corona-Krise sind die österreichischen Universitäten und Hochschulen geschlossen und Lehrveranstaltungen finden ausschließlich online statt. Studierende trifft die Corona-Krise auch in ihrem Erwerbsleben, so gehen in Österreich unzählige Jobs verloren und geringfügig Beschäftigte unterliegen nicht der Kurzarbeitsregelung. Offensichtlich ist, dass österreichische Studierende im Sommersemester 2020 sowohl hinsichtlich ihres Studiums als auch sozial immens gefordert sind.

Ebenso sind die Distance-Learning-Angebote der Universitäten in keiner Weise vergleichbar mit dem Regelbetrieb und so erscheinen die für das Sommersemester 2020 geleisteten Studiengebühren als unangemessen. Auffällig ist auch, dass Studierende von den versprochenen Corona-Hilfsmaßnahmen kaum profitieren, daher ist es wesentlich, die Studierenden durch die Rückerstattung der Studiengebühren zumindest minimal zu entlasten.

Bereits das Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienforderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz C-HG) sieht eine Verordnungsermächtigung des Bundesministers für die Rückerstattung von Studiengebühren bzw. abweichende Regelungen betreffend die Entrichtung von Lehrgangsbeiträgen vor. Bisher wurden die Studierenden über den Erlass dieser Studiengebühren im Unklaren gelassen.

In Anbetracht der enormen Auswirkungen der Corona-Krise erscheint es unangebracht, die finanzielle Situation der Hochschulen gegen die finanzielle Situation der Studierenden auszuspielen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, die Rückerstattung von Studienbeiträgen und Lehrgangsbeiträgen für das Sommersemester 2020 im Sinne des angekündigten „neutralen Semesters“ zu verordnen und den Hochschulen den Ausfall zu kompensieren.“

Zuweisungsvorschlag: Wissenschaftsausschuss