708/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 18.06.2020 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Alterssicherungskommissions-Gesetz geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) Hinweis der ParlDion: Üblich ist „zuletzt geändert durch“ anstelle „in der Fassung des Bundesgesetzes“. |
Das Alterssicherungskommissions-Gesetz, BGBl. I Nr. 29/2017, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 67/2019 wird wie folgt geändert: |
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Dem § 14 wird folgender Abs. 3 angefügt: |
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„(3) Abweichend von § 2 Abs. 1 Z 2 ist der nächste Bericht über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie der Pensionen der Beamten und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden längstens bis zum 31. März 2021 zu erstatten.“ |
(3) Abweichend von § 2 Abs. 1 Z 2 ist der nächste Bericht über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie der Pensionen der Beamten und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden längstens bis zum 31. März 2021 zu erstatten.
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