712/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.06.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abg. Peter Wurm, Walter Rauch, Peter Schmiedlechner, Christian Ries

und weiterer Abgeordneten

betreffend VKI-Geschäftsführerbestellung

Während das gesamte politische und mediale Interesse in den letzten Wochen auf die COVID-19-Krise konzentriert war, wurde im Verein für Konsumenteninformation eine neue Geschäftsführung unter Ausschluss der Öffentlichkeit installiert. Mag. (FH) Wolfgang Hermann - ehemaliger SPÖ-naher Geschäftsführer der AGES - wurde als Führungsspitze im VKI als Nachfolger von Dr. Josef Kubitschek und Mag. Dr. Rainer Spenger etabliert. Vor allem die parteipolitischen Interessen, die die rote Arbeiterkammerfraktion unter AK-Präsidentin Anderl und der grüne Konsumentenschutzminister hier umzusetzen versuchen, sind von höchstem Interesse.

Obwohl in Zeiten der COVID-19-Krise ein fachmännisch und effizient geführter VKI zum Schutze der Konsumenten vor vielfältigen Bedrohungen notwendiger denn je ist, degradieren Anderl und Anschober diese Position zum parteipolitischen Versorgungsposten. Offensichtlich hat ein rot-grünes Netzwerk bestehend aus der Arbeiterkammer und dem BMSGPK hinter dem Rücken des parlamentarischen Ausschusses für Konsumentenschutz eine Personalentscheidung getroffen, die eigentlich ganz und gar nicht in das Reformprojekt VKI mit einer gänzlichen Neuaufstellung und Konsolidierung der Eigentümer-und Finanzstruktur passt. Vielmehr konterkariert man den im Parlament bereits im Herbst 2019 gefassten Nationalratsbeschluss für eine Neuaufstellung des VKI in organisatorischer-, personeller und finanzieller Hinsicht total.

Für die Mitbestimmung des österreichischen Nationalrates ist es beschämend, dass der zuständige Konsumentenschutzminister hier in einer Art Geheimdiplomatie an den parlamentarischen Gremien vorbei gemeinsam mit der sozialistischen Arbeiterkammerpräsidentin Renate Anderl eine solche weitreichende Personalentscheidung fällt. Auch unter den zum Teil langjährigen Mitarbeitern des VKI sorgt diese Personalentscheidung für eine große Verwunderung und stößt auf Unverständnis.

Besonders zynisch mutet es an, dass Anschober im Budgetausschuss von UG 21 Konsumentenschutz und in der laufenden Plenardebatte über die bereits erfolgte Bestellung des neuen Geschäftsführers und die weiteren Umstände dieser Bestellung kein Wort darüber verloren hat. Das ist für mich als Vorsitzender des Konsumentenschutzausschusses ein Skandal und als FPÖ werden wir den Minister im Ausschuss am 26. Juni 2020 dazu veranlassen, ausführlich Rede und Antwort zu geben. Es kann nicht sein, dass eine Geschäftsführerbestellung im VKI, der jährlich mehrere Millionen als Bundessubvention erhält, einfach an der parlamentarischen Kontrolle vorbei geschmuggelt werden soll.

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat einen Bericht über die Ausschreibung und Bestellung des neuen Geschäftsführers des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) und die Beteiligung des BMSGPK in diesem Zusammenhang ehestmöglich zuzuleiten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Konsumentenschutz beantragt.