720/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.06.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend E-Learning-Infrastruktur an Schulen

 

Die Coronakrise und der damit verbundene Fernunterricht haben dazu geführt, dass der Bedarf und die Bereitschaft, digitale Unterrichts- und Lernformen einzusetzen, stark zugenommen hat. Dies kann auch für einen Innovationsschub im Regelunterricht genutzt werden. Allerdings sind wir noch weit davon entfernt, dass an allen Schulen eine verlässliche Basis-Infrastruktur dafür vorhanden ist. 

Das von der Bundesregierung am 17.6.2020 vorgestellte Paket stellt Verbesserungen für das Schuljahr 2021/22 (digitale Endgeräte für Schüler_innen) und für 2023 (flächendeckendes WLAN für Schulen) in Aussicht. Dieser Zeitplan ist zu wenig ambitioniert. Die Versäumnisse der Vergangenheit erfordern nun entschlossenere Schritte, unter anderem auch vor dem Hintergrund einer möglichen zweiten COVID19-Welle mit regionalen Schulschließungen im Herbst/Winter 2020.

Die Zeit bis zum Beginn des nächsten Schuljahres muss dafür genutzt werden, einerseits die bundesweiten E-Learning-Plattformen weiterzuentwickeln und andererseits eine ordentliche E-Learning-Infrastruktur an den einzelnen Schulen sicherzustellen. Zu letzterer zählen

·        WLAN in allen Klassen an allen Bundes- und Landesschulen (100%-Abdeckung im Schuljahr 2020/21),

·        ein dienstliches digitales Endgerät für jeden Lehrer und jede Lehrerin (gleiches Gerät wie Schüler_innen),

·        eine dienstliche E-Mail-Adresse für jeden Lehrer und jede Lehrerin, die auch verpflichtend verwendet wird (z.B. vorname.nachname@bildung.gv.at, auch für Landeslehrer_innen) und

·        Lizenzen für E-Learning-Tools (insbesondere auch für unabhängige Plattformen und Apps, die von Lehrkräften und Start-ups in Österreich entwickelt wurden). 

Das angekündigte Gütesiegel für Lern-Apps ist zwar begrüßenswert, es braucht jedoch auch ein Budget, um Lizenzen für diese Apps zu erwerben und so auch deren Weiterentwicklung zu fördern. Die Entscheidung über die die eingesetzten Tools soll autonom am Schulstandort entschieden werden, um zur E-Learning-Strategie der Schule passende, an der Schule einheitliche Lösungen zu finden. Wir schlagen deshalb ein schulautonomes IT-Budget für Geräte und Lizenzen vor.  

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, im eigenen Wirkungsbereich sowie durch Vereinbarungen mit den Schulerhaltern/Gebietskörperschaften dafür Sorge zu tragen, dass bis September 2020

1.    alle Klassen aller Bundes- und Landesschulen mit WLAN versorgt werden,

2.    die Lehrerinnen und Lehrer aller Bundes- und Landesschulen eine dienstliche E-Mail-Adresse erhalten und verpflichtend nutzen,

3.    die Schüler_innen und Lehrer_innen aller Bundes- und Landesschulen mit einem pro Schule einheitlichen digitalen Endgerät ausgestattet werden,

4.    alle Bundes- und Landesschulen im Zuge der Schulbuchaktion oder aus einem eigenen Budgettopf schulautonom Lizenzen für E-Learning-Tools erwerben können, insbesondere auch für unabhängige Plattformen und Apps, die von Lehrkräften und Start-ups in Österreich entwickelt wurden. 

Dafür sind zusätzliche budgetäre Ressourcen notwendig. Die Bundesregierung wird aufgefordert, diese im Zuge der Maßnahmenpakete zur Bewältigung der Folgen der Coronakrise bereitzustellen. 

Über die Auswahl der Geräte und Lizenzen (Punkte 3 und 4) soll am Schulstandort durch den Schulgemeinschaftsausschuss bzw. das Schulforum entschieden werden, abgestimmt auf die (ggf. noch zu entwickelnde) E-Learning-Strategie der Schule.



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.