721/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.06.2020
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Entschließungsantrag

 

Der Abgeordneten Gudrun Kugler, Reinhold Lopatka, Ewa Ernst Dziedzic

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Sonderbeauftragter der Europäischen Kommission für Religionsfreiheit

 

 

In vielen Regionen der Welt sind Angehörige verschiedener Religionsgemeinschaften Diskriminierung und Unterdrückung in vielerlei Gestalt ausgesetzt. Dies beginnt bei Benachteiligung im täglichen Leben und reicht bis zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und systematischer Verfolgung. Im Mai 2016 hat der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, den ersten Sonderbeauftragen für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der Europäischen Union ernannt. Religiös motivierte Verfolgungen sind in vielen Ländern der Erde wieder vermehrt zu beobachten. Zahlreiche Vereine und Nichtregierungsorganisationen kämpfen gegen diese Menschenrechtsverletzungen.

Für bestimmte Themen ist es von großer Bedeutung, eine konstante Linie zu verfolgen. Der Schutz der Menschenrechte und hier insbesondere der Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein solcher Bereich. Kurz nach dem 70 Jahre-Jubiläum nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und dem darin enthaltenen Recht auf freie Religionsausübung und angesichts der steigenden Zahlen der aus Glaubensgründen verfolgten Menschen, muss dieses Recht weiterhin geschützt werden.

Aus der Sicht der Abgeordneten gilt es daher, auch weiterhin auf Ebene der Europäischen Union einen Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit zu haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich auf europäischer Ebene und in den relevanten Gremien dafür einzusetzen, dass die Funktion des Sonderbeauftragten der Europäischen Kommission für Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der Europäischen Union wiedereingesetzt wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung zum Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.